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Philips SFF 6170dw Bedienungsanleitung Seite 89

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Garantie
· Garantie
(Gewährleistungen und Bestimmungen
ausschließlich für Österreich)
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händ-
ler oder das Sagemcom Helpdesk wenden. Es muss ein
Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und un-
ter normalen Nutzungsbedingungen. Sagemcom über-
nimmt keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße
Nutzung und die daraus resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das
Sagemcom Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
Sagemcom übernimmt innerhalb eines Garantiezeit-
raums von 12 – zwölf – Monate (3 – drei – Monate für
Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und
nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten
für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten, die auf
eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit Sagemcom einen
Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat, ge-
mäß dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt,
werden keine Gerätereparaturen im Hause des Kunden
durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät an die
Adresse zurückschicken, die er vom Händler oder vom
Sagemcom Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden
muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne Än-
derungen, Notizen oder unleserliche Stellen) beizule-
gen, der nachweist, dass für das Produkt noch ein
Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg beige-
legt, legt die Sagemcom-Reparaturwerkstatt das Pro-
duktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus des
Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt
Sagemcom keinerlei implizite oder explizite Garantien,
die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wurden und ist
nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw.
materielle oder immaterielle Beschädigungen außerhalb
des vorliegenden Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teil-
weise aufgrund eines Verstoßes gegen eine zwingende
Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts un-
gültig oder illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der übri-
gen Bestimmungen dieser Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstell-
garantie unberührt.
B) Garantieausschluss
Sagemcom übernimmt keine Haftung aus der Garantie
in Bezug auf:
•) Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus
einem oder mehreren der folgenden Gründe:
– Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsan-
weisungen
Anhang · Garantie
– Äußere Einwirkungen auf das Gerät (einschließlich,
aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag, Feuer, Er-
schütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes
Stromnetz oder Wasserschäden jeder Art)
– Modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmi-
gung von Sagemcom
– Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere
Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
– Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht von
Sagemcom autorisierte Personen
•) Abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund
der normalen täglichen Nutzung
•) Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder
schlechte Verpackung der an Sagemcom zurückgesen-
deten Geräte zurückzuführen sind
•) Verwendung neuer Software-Versionen ohne die
vorherige Genehmigung von Sagemcom
•) Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an
der Software ohne die vorherige schriftliche Zustim-
mung von Sagemcom
•) Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch
auf zum Betrieb der Geräte im Computer installierte
Software zurückzuführen sind
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld
zurückzuführen sind, insbesondere:
– Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang und/
oder der Verbindung zum Internet wie z. B. Unterbre-
chungen des Netzzugangs oder Fehlfunktionen bei der
Verbindung des Abonnenten oder seines Gesprächs-
partners
– Übertragungsprobleme (zum Beispiel unzureichende
geographische Abdeckung des Gebietes durch Funksen-
der, Interferenzen oder schlechte Verbindungen)
– Fehler des örtlichen Netzwerks (Verkabelung, Server,
Computer-Arbeitsplätze) bzw. Fehler im Übertragungs-
netz (wie z.B. jedoch nicht beschränkt auf Interferrenz,
Fehlfunktion oder schlechte Netzqualität)
– Änderung der Parameter des Funknetzes nach dem
Verkauf des Produktes
•) Störungen aufgrund der normalen Instandhaltung
(wie im mitgelieferten Benutzerhandbuch beschrieben)
sowie Fehlfunktionen, die auf eine Unterlassung der Ge-
neralüberholung zurückgehen. Die Kosten für die In-
standhaltungsarbeiten gehen in jedem Fall zu Lasten des
Kunden.
•) Fehlfunktionen die auf die Verwendung von nicht
kompatiblen Produkten, Verbrauchsmaterialien oder
Zubehör zurückzuführen sind.
C) Reparaturen außerhalb der Garantie
In den unter B) genannten Fällen und nach Ablauf der
Garantielaufzeit, muss sich der Kunde von einem auto-
risierten Sagemcom Reparaturcenter einen Kostenvor-
anschlag erstellen lassen.
Die Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten des
Kunden.
Die vorstehenden Bedingungen gelten sofern nicht mit
dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart und nur
in Österreich.
DE
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