Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Packard Bell Easy Note LK Benutzerhandbuch Seite 115

Inhaltsverzeichnis

Werbung

S
K
TROMVERSORGUNG UND
ABEL
Netzteil
Die Ein- und Ausgangsbuchsen für die Netzstromversorgung (sofern vorhanden) sind für
Hochspannung ausgelegt.
Um das Gerät von der Stromversorgung abzutrennen, und den Akku zu entfernen,
müssen Sie das Netzkabel abtrennen. Aus diesem Grund sollte sich die verwendete
Steckdose in der Nähe des Gerätes befinden und gut zugänglich sein.
Eingabeleistung: Sehen Sie das Leistungs-Label an der Unterseite des Computers und
stellen Sie sicher, dass die Netzteile mit der angegebenen Leistung konform sind.
Versuchen Sie unter keinen Umständen, das Netzteil zu demontieren. Das Netzteil besitzt
keine Teile, die vom Benutzer ausgetauscht werden können. Im Netzteil gibt es
gefährliche Spannungen, die schwerwiegende Verletzungen verursachen können.
Geben Sie ein fehlerhaftes Netzteil an den Händler zurück.
Netzkabel und Stecker
Für dieses Produkt wird ein geerdetes drei-drähtiges Kabel und ein entsprechender
Stecker benötigt. Der Stecker eignet sich nur für eine geerdete Netzsteckdose. Stellen Sie
sicher, dass die Netzsteckdose ordnungsgemäß geerdet ist, bevor Sie den Stecker
einstecken. Stecken Sie den Stecker nicht in eine Steckdose, die nicht geerdet ist.
Wenden Sie sich an Ihren Elektriker, wenn Sie Fragen haben.
Die Länge des Netzkabels darf 2,5 m nicht überschreiten. Zur Vermeidung von
Elektroschocks darf der Erdleiter des Netzkabels nicht entfernt oder unterbrochen
werden. Sollte das Stromkabel beschädigt sein, muss es unverzüglich ersetzt werden.
Wenden Sie sich an Ihren Händler, um ein identisches Ersatzkabel zu erhalten. In Europa
muss der Stecker für mindestens 250 V Wechselstrom bei 10 Ampere ausgelegt sein.
Außerdem muss der Stecker ein internationales Zulassungszeichen tragen. Das Kabel
muss für die Verwendung im Land des Endbenutzers geeignet sein. Bei diesbezüglichen
Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachhändler oder Ihren zuständigen
Stromversorger.
Rechtsvorschriften - 115

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis