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Die während der Garantie vorgenommene Leistung verlängert die Garantiedauer nicht. Auch im Falle des Auswechselns des
Produkts oder eines Bestandteils desselben beginnt keine neue Garantiezeit, sondern es gilt diesbezüglich weiterhin das
Datum des Kaufes des ursprünglichen Produkts als Beginn der Garantie.
Lediglich für Reparaturen oder das Ersetzen von elektronischen Bestandteilen, vorausgesetzt Nolangroup nimmt die
Reparatur vor oder ersetzt diese, wird dem Gerät eine Garantiedauer eingeräumt, die der Restdauer der ursprünglichen
Garantie gleichkommt, oder neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Reparatur (in Berücksichtigung der längeren Dauer).
Die Reparatur oder das Ersetzen können auch mittels aufgearbeiteter Bestandteile mit gleichwertiger Betriebsweise erfolgen.
Die ausgewechselten Bestandteile werden Eigentum von Nolangroup.
NOLANGROUP BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, ZU JEDEM ZEITPUNKT OHNE VORANKÜNDIGUNG EIGENSCHAFTEN,
BETRIEBSWEISE, KOMPATIBILITÄT ODER SOFTWARE ZU ÄNDERN.
Die vorliegende Garantie wirkt sich weder auf die Rechte des Kunden unter der geltenden nationalen Gerichtsbarkeit noch
auf die durch den Verkaufsvertrag festgelegten Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Händler aus.
9.4.
Produkteidentifizierung
N-Com Produkte sind mit einem Code versehen, der die Rückverfolgbarkeit und die
Identifizierung des Produkts ermöglichen.
Der Identifizierungscode befindet sich auf dem am System ESS angebrachten Klebeetikett.
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