Abschnitt 2 - Betrieb
2.0 Betrieb
Dieser Abschnitt enthält alle Informationen, die für den Betrieb
der Arbeitsbühne erforderlich sind. Es ist sehr wichtig, dass
der Benutzer diese Informationen vor der Inbetriebnahme der
Arbeitsbühne liest und versteht.
2.1 Allgemeines
Um die Arbeitsbühne in einem guten Betriebszustand
zu halten, muss der Benutzer über die erforderlichen
Qualifikationen verfügen und die in diesem Abschnitt
genannten Wartungs- und Inspektionspläne einhalten.
2.1-1 Qualifikationen des Bedieners
•
Nur ausgebildetem und befugtem Personal darf die
Bedienung einer Arbeitsbühne gestattet werden.
•
Der sichere Gebrauch dieser Arbeitsbühne setzt voraus,
dass der Bediener mit den anwendungstechnischen
G r e n z e n u n d W a r n h i n w e i s e n s o w i e d e n
Betriebsvorschriften und seinen Pflichten bezüglich der
Wartung vertraut ist. Das bedeutet, dass der Bediener
den Inhalt der vorliegenden Bedienungsanleitung und
die darin aufgeführten Warnhinweise und Anweisungen
verstehen und mit ihnen vertraut sein muss. Das
Gleiche gilt für alle auf der Arbeitsbühne angebrachten
Warn- und Hinweisschilder.
•
Der Bediener muss die Arbeitsvorschriften des
Arbeitgebers sowie die einschlägigen, behördlichen
Vorschriften kennen. Er muss außerdem in Gegenwart
eines qualifizierten Prüfers nachweisen können, dass
er die Funktionsweise einer Arbeitsbühne dieses Typs
und Modells versteht und sie bedienen kann.
2.1-2 Wartungsverantwortung des Bedieners
WARNUNG
Die Wartung muss von ausgebildetem,
qualifiziertem Personal, das mit den technischen
Verfahren vertraut ist, durchgeführt werden.
Wird die Arbeitsbühne nicht in gutem
Betriebszustand gehalten, kann dies schwere
Verletzungen oder Verletzungen mit Todesfolge
nach sich ziehen.
Mid-Size und Full-Size RT
Motorgetrieben
•
Der Bediener muss sicher sein, dass die Arbeitsbühne
vor Gebrauch vorschriftsmäßig gewartet und inspiziert
wurde.
•
Der Bediener muss alle in
täglichen Inspektionen und Funktionsprüfungen
durchführen, auch wenn er nicht direkt für die Wartung
dieser Arbeitsbühne verantwortlich ist.
2.1-3 Wartungs- und Inspektionsplan
•
Die in
Tabelle 2.8
Bereiche der Arbeitsbühne gewartet oder überprüft
werden müssen und in welchen Abständen diese
Wartung und Inspektion durchzuführen ist.
•
Die bestehende Betriebsumgebung der Arbeitsbühne
kann einen Einfluss auf den Wartungsplan haben.
Für diese Arbeitsbühne nur Originalteile
oder vom Hersteller genehmigte Teile und
Komponenten verwenden.
2.1-4 Inspektionen durch den Besitzer
Es ist die Pflicht des Besitzers, für tägliche, vierteljährliche
(nach 150 Betriebsstunden) und jährliche Inspektionen der
Arbeitsbühne zu sorgen. Siehe
Wartungs- und Inspektionsbereiche sowie die zugehörigen
Intervalle. Die jährlichen Inspektionen werden auf einem
Hinweisschild auf dem Scherengestänge aufgezeichnet.
Siehe
Tabelle 2.2
in diesem Handbuch.
Dezember 2007
Tabelle 2.8
aufgeführten
aufgeführten Punkte geben an, welche
WARNUNG
Tabelle 2.8
für empfohlene
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2
TM