2.
Sicherheit
2.1.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Geldschublade UCD ist bestimmungsgemäß nur für gewerbliche Zwecke zulässig.
Die Geldschublade UCD ist bestimmungsgemäß zum Aufbewahren von Geldmünzen und
Geldscheinen entwickelt worden.
Die Geldschublade UCD darf nur in Räumen betrieben werden, in denen die Umgebungsbe-
dingungen für den Betrieb, wie unter Punkt 2.2 beschrieben, eingehalten werden.
Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ist, dass an den Geldschublade
UCD zumindest angelerntes Bedienpersonal arbeitet, so dass alle üblichen Bedingungen und
ggf. Gefahren als bekannt vorausgesetzt werden können.
2.2.
Technische Daten
Abmessungen und Gewichte
Benennung
Breite x Höhe x Tiefe
Auslösung
Geldeinsatz
Gesamtgewicht
Umgebungsbedingungen
Betrieb
Lagerung
Geräusche
Lebensdauer
Wert
384,8 mm x 95 mm x 430 mm
0,3 kg
1,3 kg
5,1 kg
• Temperatur: 0° C - 50° C
• Feuchte: 10 % - 90 %, keine Kondensation
• Temperatur: -20° C - 60° C
• Feuchte: 5 % - 90 %, keine Kondensation
Der arbeitsplatzbezogene Emissionswert liegt unter 70 dB (A).
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch liegt die Lebensdauer bei
mindestens 1.000.000 Öffnungszyklen
|
5