Kompressoren, Wechselstromerzeuger, etc. produziert werden, werden durch die Garantie des Herstellers
abgedeckt.
• Batterien der HYDRAULIKAGGREGATn und „der getragenen heraus „Zusätze, wie Werkzeugspitzen,
Bohrer, schneiden Disketten, flexible Schläuche, Schnellkuppler ab, oder andere Zusätze, die nicht eine
Kenn-Nummer haben, werden durch eine Garantie von drei Monaten vom Liefertermin zum abschließenden
Kunden abgedeckt.
• DOA behält sich das Recht vor, nur jene Teile zu ersetzen, die erkannt werden, um nach einer Kontrolle
der DOA Ingenieure unter Garantie an seinen eigenen Unkosten und in seiner eigenen Anlage defekt zu
sein. Wenn die Reparaturen während des Garantiezeitraums von den Kunden durchgeführt werden, weist
DOA jede mögliche Gebühr für Arbeitsunkosten zurück. Die Garantie wird automatisch aufgehoben, wenn:
• Reparaturen werden unter Verwendung der nicht ursprünglichen, angepassten oder geänderten Teile
durchgeführt.
• Die maximalen hydraulischen Werte des Drucks, des Rückstaus und des Flusses werden überstiegen,
oder die Filtration und andere Betriebszustände der hydraulischen Stromkreise sind unzulänglich, DOA
Werkzeuge anzutreiben.
• Wenn das Werkzeug in den übermäßigen schweren Anwendungen oder unterschiedlich zu seinen
natürlichen Anwendungen geändert worden oder benutzt worden ist.
• Wenn die angebrachte GARANTIE-KARTE nicht richtig zu DOA gefüllt und verschickt wird. Auf jeden Fall
schließt die Garantie jeden möglichen Rückwechsel aus, oder Vergütung für Schäden irgendwie der Art und
dort sind nicht andere ausdrückliche oder implizite Garantien außer dem oben erwähnten. FÜR JEDE
MÖGLICHE KONTROVERSE IST DER ZUSTÄNDIGE GERICHTSSTAND IN RAVENNA-ITALY.
Stand: 06.08.12
KW Hydraulik GmbH
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D-96515 Sonneberg
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