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Gigaset AS150 Bedienungsanleitung Seite 11

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Garantieurkunde Schweiz
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthal-
ten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens zurück-
geliefert werden, gehen in das Eigentum von
Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erwor-
bene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Sie-
mens Home and Office Communication Devi-
ces GmbH & Co. KG, Schlavenhorst 66, D-46395
Bocholt, Germany.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Siemens haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwin-
gend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaft-
pflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
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Siemens behält sich das Recht vor seine Ser-
vicearbeiten durch ein Subunternehmen aus-
führen zu lassen. Anschrift siehe www.sie-
mens.ch/gigasetservice
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich
bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000

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