Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung; Sicherheitshinweise; Kenntlichmachung Und Beleuchtung - kerner X-Cut solo 300 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

I
Gewährleistung
1.
Die Fa. KERNER garantiert, dass ihre Geräte in Bezug auf Material- und Arbeitsgüte
frei von Fehlern sind und verpflichtet sich, ohne Berechnung alle Teile ab Herstel-
lungsbetrieb zu ersetzen, die vom Hersteller nach einer Kontrolle als defekt anerkannt
worden sind.
2.
Die Gewährleistung für unsere Produkte endet nach 12 Monaten; bei Saisongeräten
jedoch frühestens mit Ablauf der ersten Einsatzzeit. Verzögert sich der Versand oder
die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt die Gewährleistung spätes-
tens 12 Monate nach Gefahrübergang.
3.
Für Schäden, die durch falsche Handhabung oder Eigenverschuldung entstehen,
übernimmt der Hersteller keine Garantie. Auch wird keinerlei Garantie auf veränderte
oder umgebaute Geräte geleistet.
4.
Die Verpflichtung der Herstellerfirma in Verbindung mit Herstellung, dem Verkauf oder
Anwendung ihrer Erzeugnisse wird ausdrücklich auf die Reparatur oder Erneuerung
fehlerhafter Teile beschränkt. Die Herstellerfirma übernimmt keinerlei andere Verpflich-
tungen in Bezug auf indirekte Schäden oder Folgeschäden.
II Sicherheitshinweise
Achtung: Nach § 31 und § 23 StVZO trägt der Führer und Halter die Verantwortung für den
Betrieb bei Verwendung von angebauten und angehängten Geräten.
1.
Geräte mit einer Transportbreite von mehr als 3,0m dürfen auf öffentlichen Straßen
ohne Ausnahmegenehmigung nicht transportiert werden, es sei denn in Längsrichtung
auf geeigneten Transportanhängern.
2.
Der Anbau von Geräten an das Front- und Heckdreipunktgestänge darf nicht zu einer
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, der zulässigen Achslasten und der
Reifentragfähigkeit des Schleppers führen. Die Vorderachse des Schleppers muss im-
mer mit mindestens 20% des Leergewichts des Schleppers belastet sein. Der Führer
des Schleppers ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
3.
Die Vorderkante eines Frontanbaugerätes darf nicht mehr als 3,5m von der Lenkrad-
mitte des Schleppers entfernt sein. Wird dieses Maß überschritten, so sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich, die eine sichere Transportfahrt auf öffentlichen Straßen ge-
währleisten, z.B. eine Begleitperson als Einweiser.
4.
Angehängte landwirtschaftliche Arbeitsgeräte, deren Achslast über 3t beträgt, benöti-
gen eine Druckluftanlage, wenn für die Fahrt öffentliche Straßen benutzt werden.
5.
Das Gerät darf nur bestimmungsgemäß für den vorgesehenen landwirtschaftlichen
Einsatz verwendet werden. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt nicht als be-
stimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das
Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
III Kenntlichmachung und Beleuchtung
1.
Wenn das Fahrzeug verkehrsgefährdende Teile aufweist, soweit sich das Herausragen
von Teilen über den Umriss der Fahrzeuge nicht vermeiden lässt, sind sie durch Warn-
tafeln kenntlich zu machen. Dies gilt auch für verkehrsgefährdende Teile wie Messer,
Zinken, Scheiben.
2.
Ragt ein Anbaugerät nach hinten mehr als 1m über die Schlussleuchten des Schlep-
pers hinaus, muss ein solches Anbaugerät durch eine Warntafel kenntlich gemacht
BEDIENUNGSANLEITUNG KERNER X-CUT SOLO
3

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

X-cut solo 450X-cut solo 500X-cut solo 600

Inhaltsverzeichnis