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Devolo dLAN 650+ Handbuch Seite 30

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c)
Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten
haftet devolo in Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit
nicht.
d)
In Fällen, in denen devolo die Vernichtung von Daten vorsätz-
lich oder grob fahrlässig verursacht hat, haftet devolo für den
typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger
und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien
eingetreten wäre.
e)
Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist
nicht übertragbar.
f)
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.
Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist
devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeit-
punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
g)
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-
dung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo
und dem Erwerber nicht.
Anhang 29
devolo dLAN 650+

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