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Allgemeine Sicherheitsvorschriften - Flott TBSM 75 D Betriebsanleitung

Bandschleifmaschine

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4.0 Allgemeine Sicherheitsvorschriften

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Die Maschine nie unbeaufsichtigt betreiben; verlassen Sie die Maschine erst, wenn sie zum Stillstand
gekommen ist!
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Die Angaben der Werkzeughersteller bezüglich zu bearbeitender Werkstoffe, höchstzulässiger Drehzahl,
maximalem Vorschub, der Verwendung von Kühlschmierstoffen und der Werkstückspannvorrichtungen
sind zu beachten!
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Nur für Originalersatzteile der Fa. "FLOTT" übernehmen wir die Gewährleistung eines störungsfreien
Betriebs!
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Vor einem Schleifbandwechsel, bevor die Maschine geöffnet wird und vor jedem Umbau ist unbedingt
der Netzstecker zu ziehen.
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Vor dem Einschalten der Maschine ist sicherzustellen, daß alle Schutzvorrichtungen entsprechend
positioniert sind.
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Die Maschine darf nur an die auf dem Typenschild angegebene Spannung angeschlossen werden.
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Wenn die Maschine nicht beaufsichtigt wird, bitte den Netzstecker ziehen.
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Bei der Benutzung der Maschine enganliegende Kleidung tragen, gegebenenfalls Ärmel aufkrempeln,
Schmuck und Krawatten abnehmen und langes Haar zurückbinden oder bedecken.
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Es ist darauf zu achten, daß für die zu schleifenden Werkstoffe das entsprechende Schleifband benutzt
wird.
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Rissige oder deformierte Schleifbänder dürfen nicht benutzt werden.
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Stellen Sie die Bandschleifmaschine auf eine ebene Fläche und verschrauben Sie sie mit dieser.
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Vor dem Aufspannen sind die Schleifbänder genau zu prüfen.
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Das Tragen von Gehörschutzmitteln wird empfohlen.
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Nur entfettete Teile schleifen und entgraten. Feuergefahr!
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Staubsäcke und Filter regelmäßig reinigen. Feuergefahr!
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Schleifen und Polieren von Teilen aus Aluminium und seinen Legierungen
Aufgewirbelter Aluminium - und Magnesiumstaub kann zu Explosionen führen, wenn Zündquellen, z.B.
Funken, brennende Zigaretten, vorhanden sind.
Es ist aber erforderlich, den Schleifstaub in gesonderte Absauganlagen abzuführen und
Staubablagerungen in den Rohrleitungen zu verhindern.
Wechselweises Schleifen von funkenreißenden und nicht funkenreißenden Werkstoffen ist nur auf dafür
besonders ausgerüsteten Schleifmaschinen erlaubt. Diese Maschinen müssen über getrennte Schleifzonen
und über getrennte Absauganlagen für die verschiedenartigen Stäube verfügen.
Darüber hinaus sind besondere Wartungs - und Reinigungsintervalle zu beachten.
Schleifmaschinen für wechselweises Schleifen müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Die im einzelnen erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Schleifen von Aluminium und seinen Legierungen
sind bei den zuständigen Technischen Aufsichtsdiensten der jeweiligen Berufsgenossenschaften zu
erfragen. Einzelheiten können auch den „Richtlinien zur Vermeidung von Gefahr von Staubbränden und
Staubexplosionen beim Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium und seinen Legierungen" (ZH 1/32)
entnommen werden.
371095 D/E/F - 1.2000
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Diese Anleitung auch für:

Tbsm 75 wBsm 75Bsm 150Rse 150Kev 45