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Aufstellung / Wartung; Aufstellung / Änderungen; Wasserhärte; Korrosionsschutz - Wolf CGB-2 Betriebsanleitung Für Den Benutzer

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Aufstellung / Änderungen
Wasserhärte

Pflege

Inspektion / Wartung

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2. Aufstellung / Wartung

- Die Aufstellung sowie Änderungen an Ihrem Gasbrennwertgerät dürfen nur durch
einen zugelassenen Fachbetrieb vorgenommen werden, denn nur der Fachmann
verfügt über die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen und
Wänden nicht verschlossen oder verkleinert werden und das Gasbrennwertgerät nur
in Betrieb genommen werden, wenn die Abgasleitung vollständig montiert ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf das Gasbrennwertgerät nur in Betrieb
genommen werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig montiert ist und
die Windschutzeinrichtung nicht abgedeckt ist.
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie die Gefahr
der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät zugeführt wird und der Aufstell-
raum müssen frei von chemischen Stoffen sein, z.B. Fluor, Chlor oder
Schwefel. Derartige Stoffe sind in Sprays, Farben, Klebstoffen, Lösungs-
und Reinigungsmitteln enthalten. Diese können im ungünstigsten Fall
zu Korrosion, auch in der Abgasanlage, führen.
Die einstellbare Speicherwassertemperatur kann über 60°C betragen.
Bei kurzzeitigem Betrieb über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen, um den
Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für dauerhaften Betrieb sind ent-
sprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine Zapftemperatur über 60°C
ausschließen, z.B. Thermostatventil.
Zum Schutz gegen Verkalkung darf ab einer Gesamthärte von 15°dH (2,5 mol/m³)
die Warmwassertemperatur auf maximal 50°C eingestellt werden.
Dieses ist gemäß der Trinkwassverordnung der untere zulässige Wert für die
Warmwassertemperatur, da bei einer täglichen Nutzung der Warmwasseranlage
somit das Risiko einer Vermehrung der Legionellen praktisch ausgeschlossen
ist. (bei Installation eines Trinkwasserspeichers ≤ 400 Ltr.; kompletter Wasser-
tausch des Speichers durch Benutzung innerhalb von 3 Tagen)
Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist zur Trinkwassererwärmung der Ein-
satz einer Wasseraufbereitung in der Kaltwasserzuleitung zur Verlängerung der
Wartungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich ein erhöhtes Verkal-
kungsrisiko vorliegen und eine Enthärtungsmaßnahme erforderlich machen. Bei
Nichtbeachtung kann dies zu vorzeitigem Verkalken des Gerätes und zu einge-
schränktem Warmwasserkomfort führen. Es sind immer die örtlichen Gegeben-
heiten vom zuständigen Fachhandwerker zu prüfen.
Verkleidung nur mit einem feuchten Tuch und mildem chlorfreiem Reiniger reinigen.
Abschließend sofort trocknen.
Achtung - nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen Kenntnisse!
- Gemäß §10(3) ENEV hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regelmäßig warten
zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion des Gasbrennwertgerätes zu
gewährleisten.
- Eine Wartung des Gasbrennwertgerätes ist jährlich erforderlich.
- Die Dokumentationspflicht liegt beim Betreiber.
- Die Wartung ist in der Wartungsanleitung ausführlich beschrieben.
- Vor jeder Wartungsarbeit das Gasbrennwertgerät spannungsfrei schalten.
- Nur Original-Ersatzteile verwenden. Für Schäden, die durch nicht von Wolf gelieferte
Ersatzteile entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
- Nach einer Wartung ist vor Inbetriebnahme des Gasbrennwertgerätes die ordnungsge-
mäße Montage aller Bauteile, die für die Wartung demontiert wurden, zu kontrollieren.
- Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zugelassenem
Fachbetrieb.
Frontverkleidung nach Wartung wieder dicht schließen und verschrau-
ben. Bei schadhaftem Abgassystem kann Vergiftungsgefahr durch
Kohlenmonoxid bestehen!
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