GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
Damit Sie lange Freude an Ihrem Fahrzeug haben, sollten Sie sich vor Inbetriebnahme die Wartungs- und Bedienungsanleitung gründlich durchlesen.
Üblicherweise zahlt sich korrekte Bedienung und Wartung aus.
Allgemeines
Tragen Sie feste, geeignete Schutzkleidung. Vor Antritt der Fahrt muss das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden, und zwar:
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Korrekte Funktion der Bremsen
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Vorgeschriebener Luftdruck der Reifen (max. 0,8 bar)
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Funktion aller Signal- und Beleuchtungseinrichtungen
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Zustand von Motor und Fahrwerk
Veränderungen am Fahrzeug können dessen Konstruktion und Leistung beeinträchtigen. Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen. Umbauten sind nicht nur
gesetzeswidrig, sie können sich negativ auf die Fahrbereitschaft und die Lebensdauer des Fahrzeugs auswirken. Zudem erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis,
der Versicherungsschutz und die Garantie.
Gewährleistung und Garantie
1.
Ab dem Datum der Übergabe wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Fahrzeuge in Werkstoff und Herstellung für die Dauer eines
Jahres (Garantie) oder bis max. 6.000 km gewährt. Darüber hinaus gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Die Erfüllung der Garantie wird
durch Instandsetzung des Fahrzeugs nach unserer Wahl durchgeführt. Die Garantieverpflichtung erstreckt sich nur auf Teile, die Fehler in Werkstoff und
Werksarbeit aufweisen, sowie auf Teile, die trotz sachgerechter Behandlung aufgrund dieser fehlerhaften Teile mitbeschädigt werden. Ersetzte Teile gehen
in das Eigentum der Firma dokutec Technik GmbH über.
Garantieteile werden in Rechnung gestellt. Erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Garantieantrages sowie des defekten Garantieteils kann
der Garantiefal bearbeitet werden.
2.
Bei einem Gewährleistungs- und Garantieanspruch müssen an uns gesandte Altteile ausreichend frankiert sein. Die Versandkosten bei der Rücksendung von
Altteilen gehen zu Ihren Lasten; die Kosten für den Versand der Neuteile übernehmen wir. Der Garantieanspruch ist durch Vorlage der Kaufquittung und der
abgestempelten Kundendienstkarte zu belegen.
3.
Gewährleistungsansprüche auf Wandelung und Preisminderung werden durch das Nachbesserungsrecht ersetzt. Preisminderung zu fordern oder die
Lieferung eines mängelfreien Fahrzeugs geltend zu machen. Weiterreichende Schadensersatzansprüche würden nur bei grober Fahrlässigkeit zum Zug
kommen.
4.
Es besteht kein Garantieanspruch, wenn das Gokart von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert wurde oder bei Mängeln, die daraus entstanden
sind. Desweiteren erlischt der Garantieanspruch, wenn die in der Wartungs- und Bedienungsanleitung vorgesehenen Vorschriften und Wartungsdienste nicht
in einer Fachwerkstatt durchgeführt wurden.
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