BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG BZW. EINSATZ DES ADLY KARTBUGGY GK-125
Buggy, KartBuggy, QuadBuggy und GoKart mit Straßenzulassung sind Fahrzeuge einer neuen Fahrzeuggeneration. Es sind 4-rädrige Fahrzeuge zur
Personenbeförderung mit der Schlüsselnummer 2604, auch leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug genannt. Diese Kategorie dient zur Personenbeförderung und geht
bis zu einem max. Leergewicht von 400 kg und max. 15 kW Antriebsleistung. Es sind Spaß- bzw. Fun-Fahrzeuge.
Es sind keine Fahrzeuge, die sich für Wettbewerbe oder den täglichen Einsatz im Gelände bzw. in Offroadparks eignen, da sie hierfür viel zu schwach gebaut
sind. Ein Fun-Fahrzeug soll mit seinen Aussehen protzen, deshalb wurden große Räder angebaut und das Design dementsprechend protzig ausgelegt. Das
Aussehen soll mehr darstellen, als im Fahrzeug tatsächlich steckt, denn diese Fahrzeuge haben meist unter 10 kW und dürfen in der Regel nur 60 km/h schnell
fahren, damit sie auf der Autobahn nicht fahren und den Verkehr aufhalten und somit zum Risikofaktor werden. Die Fahrzeuge sind für den öffentlichen
Straßenverkehr gebaut und werden deshalb mit COC-Dokument bzw. deutscher Zulassung ausgeliefert. Diese Fahrzeuge bereiten dem Fahrer ein tolles
Fahrgefühl, da alles sehr direkt vonstatten geht und der Ursound eines Viertaktmotors ganz nahe beim Fahrer im Heck wahrgenommen wird. So werden 60 km/h
viel schneller empfunden als in einem PKW, wo alles leichtgängig ist und man das Fahrgeräusch kaum wahrnimmt. Weil man den Fahrtwind im Gesicht spürt
(keine Helmpflicht), wird insgesamt ein Eindruck von Freiheit vermittelt. Die direkte Lenkung, der Fahrtwind und die frei stehenden Räder vermitteln quasi den
Ursprung des Automobiles. Wenn man auf schmalen Schotterwegen im ländlichen Raum fährt, wird dieses Urgefühl nochmals verstärkt. Die Spaziergänger bzw.
Radfahrer drehen sich nach einem um, denn die meisten Menschen kennen diese neuen Fahrzeuge noch nicht. Stellt man sich auf einen Platz in einer Stadt, so
kommen sehr schnell Leute und bestaunen das Fahrzeug. Es sollten jedoch keine falschen Schlüsse aus dem Aussehen dieser Fahrzeuge gezogen werden, denn
auch diese Fahrzeuge bergen Gefahren und sind keineswegs unverwüstlich bzw. 100%ig sicher. Der TÜV und das Kraftfahrtbundesamt haben zwar diese
Fahrzeugkategorie erlaubt und abgesegnet, aber je nach Konstruktion und Geschwindigkeit können auch unerwartet Unfälle, z.B. auf die Seite kippen, passieren.
Die breiten Reifen haften gut, und wenn man mit 60 km/h in eine rechtwinklige Kurve fährt, kann auch ein solches Fahrzeug umkippen, denn es gibt hier
eindeutige Grenzen. Dies gilt auf für Schrägfahrten an Hängen bzw. Steigungen und Abwärtsfahrt. Die physikalischen Bedingungen und die damit verbundenen
Grenzen müssen immer im Auge behalten werden. Übermütiger Fahrstil in der Gruppe (bei Ausfahrten bzw. Touren) oder Zick-Zack-Fahrten im Stadtgebiet oder
auf der Landstraße sind gefährlich und sollten unterlassen werden.
Der Einsatzzweck dieser Fahrzeuge ist die öffentliche Landstraße und nicht das Gelände bzw. der Offroadeinsatz (hierzu auch Gewährleistung beachten).
WICHTIGE HINWEISE ZUM FAHRBETRIEB
Motorschäden können durch Überdrehen des Motors bei Bergabfahrt entstehen.
Die Maximalgeschwindigkeit der Fahrzeuge ist konstruktiv vom Hersteller auf 60 km/h festgelegt. Die Übersetzung von Motor zur Antriebsachse
und die Abstimmung des Variatorantriebs wurden entsprechend der Nenndrehzahl des Motors abgestimmt. Der Motor läuft bei
Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h mit annähernd Höchstdrehzahl. Gehen Sie bei Bergabfahrt vom Gas und überschreiten Sie nicht die
Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h. Wird der Motor höher gedreht, kann es zum Flattern des Ventiltriebs kommen (Schubbetrieb), und die
Ventile berühren den Kolben und verbiegen sich. Dadurch entsteht ein kapitaler Motorschaden. Wird der Motor überdreht, besteht keine
Gewährleistung. Der Motor ist nicht elektromechanisch gegen Überdrehen abgesichert.
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