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Allgemeine Hinweise - Mazda DHT4-V3-920 Einbauanleitung

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Allgemeine Hinweise:
D
Für den Fahrbetrieb sind die Angaben des
Fahrzeugherstellers hinsichtlich Anhängelast und
Stützlast maßgebend, wobei die Kenndaten der
Anhängevorrichtung (D-Wert, zul. stat. Stützlast)
nicht überschritten werden dürfen:
Formel für die D-Wert-Ermittlung:
D [kN] = zulässige Anhängelast [t] x Kfz-
Gesamtgewicht
[t] x 9,81 / (zulässige Anhängelast [t] +
Kfz-Gesamtgewicht [t])
Die Anhängevorrichtung dient zum Ziehen von
Anhängern, welche mit Zugkugelkupplungen
ausgerüstet sind sowie zum Betrieb von
Hecktragesystemen, welche für die Montage auf
Kupplungskugeln zugelassen sind. Außerdem
dürfen geprüfte Stabilisierungseinrichtungen
benutzt werden. Ein kurzzeitiges Anbringen eines
Abschleppseiles zum Abschleppen eines
Fahrzeugs mit einer Masse, die nicht mehr als die
Hälfte des zulässigen Gesamtgewichts des
ziehenden Fahrzeugs beträgt, ist ebenfalls
möglich. Sonstige, artfremde Benutzung
ist verboten.
Der Anhängebetrieb muß den
Straßenverhältnissen angepaßt erfolgen, weil
sich hierbei die Fahreigenschaften des
Fahrzeuges verändern. Die Betriebsanleitung
des Fahrzeugherstellers ist zu beachten.
Der grundsätzliche Anbau der
Anhängevorrichtung nach Anhang I, Nr. 5.10 in
Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie
94/20/EG ist überprüft:
Die vom Fahrzeughersteller serienmäßig
genehmigten Befestigungspunkte sind
eingehalten.
Die Vorgaben zum Freiraum um die Kugel
beziehungsweise über der Kugel sowie zur
erforderlichen Höhe der Kugel über der
Fahrbahn (Anhang VII, Abbildung 30 der
Richtlinie 94/20/EG) sind beim
serienmäßigen Fahrzeug gewährleistet.
(siehe Seite 26)
Die Kenndaten D-Wert und zul. statische
Stützlast der Anhängevorrichtung sowie das
amtliche Prüfzeichen befinden sich auf dem
Typschild.
Nur im Anhängebetrieb darf das
rückwärtige amtliche Kennzeichen durch
die Kugel verdeckt werden, ansonsten ist
sie abzunehmen und im Kofferraum
befestigt mitzuführen.
Diese Montage- und Betriebsanleitung ist im
Fahrzeug mitzuführen und ggf. berechtigten
Personen vorzulegen.
Der Eintrag dieser EG-geprüften
Anhängevorrichtung in die Fahrzeug-Papiere ist
nicht (mehr) erforderlich; allerdings wird
insbesondere bei Selbstmontage empfohlen, das
Fahrzeug nach dem ordnungsgemäßen Anbau der
Anhängevorrichtung bei einer auf den Anbau von
Mazda Anhängevorrichtungen geschulten
Fachwerkstätte vorzuführen, damit die Einhaltung
aller Bedingungen nochmals überprüft wird.
Sobald an einer beliebigen Stelle ein
Kupplungskugel-Durchmesser von 49,0 mm oder
kleiner erreicht ist, darf die Kugel der
Anhängevorrichtung aus Sicherheitsgründen
nicht mehr weiter benutzt werden.
Das Leergewicht des Fahrzeuges erhöht sich nach
Montage der Anhängevorrichtung um circa 23 kg.
Die zulässige Anhängelast und statische
Stützlast für das Fahrzeug sind zu beachten.
Diese Angaben sind in der Bedienungsanleitung
des Fahrzeugs und in den Fahrzeug-Papieren
vermerkt.
Kontrolle: Die auf dem Fabrikschild der
Anhängevorrichtung aufgeführten Daten müssen
gleich oder größer sein als die vom
Fahrzeughersteller genehmigten Daten. Falls sie
größer sind, bleiben die vom Fahrzeughersteller
genehmigten Daten gültig.
Sheet 3 of 41

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