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Sicherheitshinweise; Garantieverpflichtungen - TOR INDUSTRIES HHBD Serie Bedienungsanleitung

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Es ist verboten, während des Betriebs unter Last zu stehen.
Nur geschultes Personal darf mit dem Elektrokettenzug arbeiten.
Das Überschreiten der Nenntragfähigkeit ist verboten.
Es ist verboten, den Elektrokettenzug zum Transport von Personen zu verwenden.
Nur zertifizierte Stromkreise verwenden. Auf die Integrität des Stromkreises achten.
Vor Betriebsbeginn sicherstellen, dass der Elektrokettenzug geerdet ist.
Auf die Art der Stromversorgung für den Elektrokettenzug achten (380 V oder 220 V).
Vor dem Ändern der Fahrtrichtung muss der Elektrokettenzug ausgeschaltet werden.
Nehmen Sie keine Veränderung daran vor.
Lastsicherung ist nur bei ausgeschaltetem Elektrokettenzug zulässig.
Reparaturen und Schmierungen eines eingeschalteten Elektrokettenzuges sind nicht zulässig
Den eingeschalteten Elektrokettenzug nicht unbeaufsichtigt lassen.
Der Kettensack muss beim Austausch genau den Werksabmessungen entsprechen.
Man muss den freien Raum zwischen Ladung und Kettensack lassen.
Es ist verboten, unter der Last zu stehen oder auf dem Weg der Bewegungslinie zu stehen.
Wenn der Elektrokettenzug nicht funktioniert, muss die Last abgesenkt werden.
Die Kette darf nicht gedreht werden.
Die Arbeit der Getriebeanlage des Elektrokettenzuges erfolgt nur in vertikaler Richtung.
Man darf keine Kette verwenden, um eine Ladung zu befestigen oder zu sichern.
Bei intensiver Arbeit muss die Kette einmal im Jahr ausgetauscht werden.
Das nicht werksseitige Schweißen der Kette ist nicht zulässig.
Bei Beschädigung muss die Kette sofort ausgetauscht werden.
Die Kette muss vor Betrieb geschmiert werden.
Alle Teile des Elektrokettenzuges müssen regelmäßig geschmiert werden.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Kaufdatum an den Endverbraucher, spätestens jedoch 30 Monate nach Herstellungsdatum.
Die Garantie gilt nicht für Geräte, die durch natürliche Abnutzung, schlechte Pflege, unsachgemäße Benutzung oder Vernachlässigung
sowie durch unbefugten Eingriff durch Personen entstehen, die keine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
haben.
Um die Ursachen und/oder die Fehlerart der Beschädigung des Erzeugnisses festzustellen, wird eine technische Prüfung für die Dauer 10
Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Ausrüstung auf die Diagnostik durchgeführt. Nach den Ergebnissen der Prüfung wird die
Entscheidung über das Ersetzen/Reparatur des Erzeugnisses getroffen. Dabei wird das Erzeugnis auf die technische Prüfung nur bei
Vorhandensein des Produktdatenblattes mit einem Vermerk über das Verkaufsdatum und dem Stempel des Verkäufers übernommen.
Die Außerbetriebsetzung beträgt 3 Jahre.

2.4 Sicherheitshinweise

3. Garantieverpflichtungen

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