INFORMATIONEN ZUR
AUFSTELLUNGSORT
INSTALLATION
Der Aufstellungsort ist vom Planer der Anlage oder von einer sachkundigen Person festzulegen
und muss den technischen Anforderungen, den geltenden Vorschriften und der Gesetzgebung
Rechnung tragen; in der Regel müssen besondere Genehmigungen eingeholt werden. (z.B.:
städtebauliche
Vorschriften,
Umweltschutzvorschriften, Lärmemissionen, etc.).
Es ist daher ratsam, vor der Installation des Gerätes die erforderlichen Genehmigungen
einzuholen und einzuholen.
Für eine korrekte Installation müssen die Generatoren beachtet werden:
▪ auf eine ebene, trockene und tragfähige Unterlage gestellt werden;
▪ auf dem gesamten Umfang der unteren Basis;
▪ auf eine Fläche gestellt werden, deren Pfeil und Festigkeit die Übertragung von Schwingungen
auf den darunter liegenden Raum verhindern;
▪ die Abstände einhalten, um einen korrekten Luftstrom zu ermöglichen und die normalen
Reinigungs- und Wartungsarbeiten zu ermöglichen;
▪ Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien einhalten;
▪ an ein Rauchrohr angrenzen;
▪ leicht an den Kraftstoff anzuschließen sein
▪ in der Nähe einer Steckdose sein;
▪ ermöglichen die einfache Durchführung aller Wartungs- und Kontrollarbeiten;
▪ mit Lüftungsöffnungen gemäß den geltenden Normen versehen sein.
Die Installation ist verboten:
▪ an Orten mit aggressiver Atmosphäre;
▪ bei beengten Platzverhältnissen, wo der Schallpegel des Heißlufterzeugers durch Nachhall oder
Resonanzen erhöht werden kann;
▪ in Ecken, in denen Blätter oder andere Gegenstände den Luftdurchgang behindern können,
was den Wirkungsgrad des Geräts verringert;
▪ an Orten, die unter Druck stehen;
▪ an Orten mit Depressionen;
▪ im Freien ohne Witterungsschutz.
INFORMATIONEN ZUR
PUFFERBEREICH
INSTALLATION
Das Gerät muss ohne besondere Hilfsmittel (Leitern - bewegliche Plattformen - etc.) und
unter
Sicherheitsbedingungen
Mindestabstand um das Gerät herum eingehalten werden, um eine normale Inspektion und/oder
Wartung zu ermöglichen und eine Behinderung des Luftstroms zu vermeiden.
6/18_1469-DE-MN_R1
architektonische
Vorschriften,
leicht
zugänglich
Brandschutzvorschriften,
sein.
Darüber
hinaus
muss
ein