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TERMA V.1.0.R16 Bedienungsanleitung Seite 9

Wandausleger
Inhaltsverzeichnis
8.
Der Garantiegeber wählt die Art und Weise der Mangelbeseitigung. Der Garantiegeber verpflichtet sich zu
einer kostenlosen Beseitigung von Sachmängeln durch Reparatur oder Austausch des Produkts gegen eine
neue mangelneue Ware. Unabhängig der Art und Weise der Mangelbeseitigung wird die Garantie
fortgesetzt.
9.
Alle mangelhafte Produkte oder Teile, die im Garantierahmen ausgetauscht worden sind, übergehen in das
Eigentum der Firma Terma Sp. z o.o.
10. Wenn nur ein Teil des Produkts mangelhaft ist und sich von übrigem, gemäß den in der Betriebsanleitung
beschriebenen technischen Nutzbedingungen richtig funktionierendem Teil trennen lässt, beschränken sich
die aus den vorliegenden Garantiebedingungen resultierenden Berechtigungen des Käufers nur und
ausschließlich auf den mangelhaften Produktteil.
11. Dem Käufer steht das Recht zu, das Produkt gegen ein mangelfreies Produkt auszutauschen, wenn:
a.
in der Garantiefrist, von der im Pkt. 1 die Rede ist, der Service fünf Garantiereparaturen durchführt,
und das Produkt immer Mängel aufweisen wird, die seine bestimmungsgemäße Benutzung unmöglich
machen oder
b.
der Service schriftlich bestätigt, dass die Mangelbeseitigung unmöglich ist.
12. Der Benutzer verliert die Garantieberechtigungen im Fall:
a.
einer Feststellung von den durch unberechtigte Personen vorgenommenen, eigenmächtigen Einträgen
oder Korrekturen im Garantieschein
b.
einer Feststellung von Durchführung am Produkt eigenmächtiger Konstruktionsänderungen oder
Einstellungen, die in der Bedienungseinleitung nicht vorgesehen werden
c.
einer Feststellung von Reparaturversuchen sowie Eingriffen der Dritten
d.
einer Feststellung von Benutzung der durch den Hersteller und den Garantiegeber nicht empfohlenen
Betriebsmaterialien.
13. Dem Garantieschutz unterliegen:
a.
keine Beschädigungen, die infolge einer falschen Aufbewahrung, eines falschen Transports, einer
Unterlassung von Wartungsarbeiten und zyklischen technischen Überprüfungen entstanden sind
b.
keine Beschädigungen, die infolge der durch den Benutzer unsachgemäß durchgeführten Wartungs- und
Reparaturarbeiten entstanden sind
c.
keine durch den Benutzer verschuldeten oder aus seinem Unwissen resultierenden Beschädigungen
d.
keine Produktbeschädigungen, die infolge seines natürlichen Verschleiß bei der Benutzung entstanden
sind
e.
keine Beschädigungen, die wegen Benutzung keiner Originalersatzteile oder wegen der Anwendung von
den für das gegebene Produkt nicht bestimmten Betriebsmaterialien entstanden sind
f.
keine Produkte, deren Garantieschein oder deren Seriennummern irgendwie geändert, verwischt oder
beseitigt worden sind.
14. Der Garantieschutz umfasst keine Teile und Materialien, deren Verschleiß eine natürliche Folge ihrer
Benutzung darstellt, und das sind vor allem Betriebsmaterialien, die bei der Produktbenutzung
selbstverständlich einer Abnutzung unterliegen.
15. Die Garantieberechtigungen umfassen kein Recht des Käufers auf Erstattungsforderung von verlorenen
Gewinnen wegen des Ausfalls und der Reparaturzeit des Produkts.
BEDIENUNGSANLEITUNG
V.1.0.R16
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