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BEDIENUNGSANLAEITUNG
V.1.0.R16

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Inhaltszusammenfassung für TERMA V.1.0.R16

  • Seite 1 BEDIENUNGSANLAEITUNG V.1.0.R16...
  • Seite 2 WANDAUSLEGER PRODUKT AUF BESTELLUNG V.1.0.R16 BEDIENUNGSANLEITUNG V.1.0.R16...
  • Seite 3 Anschlusskarre einzustellen, kann der Ausleger den anthropomorphen Merkmalen jedes Patienten angepasst werden. Die vorliegende Bedienungsanleitung enthält alle Informationen über die Benutzung des WANDAUSLEGERS, die für seine richtige Funktion sowie für ein erfolgreiches Therapieverfahren unentbehrlich sind. Terma Sp. z o.o. 80-298 Gdańsk Czaple 100 T: +48 58 694 06 04...
  • Seite 4: Struktur Des Geräts

    2. STRUKTUR DES GERÄTS BEDIENUNGSANLEITUNG V.1.0.R16...
  • Seite 5 Man soll sich vergewissern, dass der Ausleger bei der Montage stabil an die Wand befestigt wurde. Dazu soll man die Trägerstabilität prüfen, indem man ein 80kg-Gewicht aufhängt. Wenn der Träger und Ausleger stabil sind, darf man sie zu benutzen beginnen. BEDIENUNGSANLEITUNG V.1.0.R16...
  • Seite 6: Sicherheitshinweise

    Vor Benutzung des Auslegers soll man sich unbedingt mit der vorliegenden Bedienungsanleitung vertraut machen sowie die darin enthaltenen Vorgaben beachten. Die Firma TERMA Sp. z o.o. sowie der durch den Hersteller berechtigte Service sind die einzigen Geschäftssubjekte, die Reparaturen und technische Überprüfungen durchführen dürfen. Der Hersteller haftet für keine durch andere Stellen durchgeführten Modernisierungen und Reparaturen.
  • Seite 7: Technische Merkmale

    4. TECHNISCHE MERKMALE Hersteller: Terma Sp. z o.o. Modell: WANDAUSLEGER WDWSC01 Version: V.1.0 WDWSC01 Bereiche Abmessung: Höhe Breite Länge 450 mm 560 mm 1010 mm Gewicht: 25 kg Werkstoff: ROSTFREIES STAHL BEDIENUNGSANLEITUNG V.1.0.R16...
  • Seite 8: Garantiebedingungen

    5. GARANTIEBEDINGUNGEN Die Firma TERMA Sp. z o.o. gewährleistet eine leistungsfähige Funktion des im Garantieschein angezeigten Geräts, weiter Produkt genannt, gemäß den in der Bedienungsanleitung beschriebenen technischen Nutzbedingungen. Die Garantie bildet die Verpflichtung des das Produkt auf den Markt Einführenden zur unwiderlegbaren Beseitigung von Sachmängeln des verkauften Gegenstands.
  • Seite 9 Alle mangelhafte Produkte oder Teile, die im Garantierahmen ausgetauscht worden sind, übergehen in das Eigentum der Firma Terma Sp. z o.o. 10. Wenn nur ein Teil des Produkts mangelhaft ist und sich von übrigem, gemäß den in der Betriebsanleitung beschriebenen technischen Nutzbedingungen richtig funktionierendem Teil trennen lässt, beschränken sich...