Herunterladen Diese Seite drucken

Garantiebedingungen - TERMA V.1.0.R16 Bedienungsanleitung

Wandausleger

Werbung

5. GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Firma TERMA Sp. z o.o. gewährleistet eine leistungsfähige Funktion des im Garantieschein angezeigten
Geräts, weiter Produkt genannt, gemäß den in der Bedienungsanleitung beschriebenen technischen
Nutzbedingungen.
Die Garantie bildet die Verpflichtung des das Produkt auf den Markt Einführenden zur unwiderlegbaren
Beseitigung von Sachmängeln des verkauften Gegenstands. Die vorliegende Garantie für die verkaufte Ware
schließt die Berechtigungen des Käufers, die aus der Vertragswidrigkeit der Ware resultieren, nicht aus sowie
begrenzt und hebt diese nicht auf.
1.
Die Garantiefrist beginnt am Tag des Produkterhalts und beträgt 24 Monate für die tragende Konstruktion
des Auslegers.
2.
Unter einer kostenlosen Garantiereparatur versteht man die Durchführung durch den Garantiegeber in der
Garantiefrist einer fachlichen Tätigkeit zur Beseitigung des im Garantieumfang erhaltenen Mangels. Diese
Garantie umfasst Produktdefekte, die durch defekte Teile oder Produktionsdefekte verursacht wurden. Die
Garantiehaftung erfasst nur die wegen der im Verkaufsgegenstand steckenden Ursachen entstanden
Mängel.
3.
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme durch den Käufer seiner aus dieser Garantie resultierenden
Berechtigungen bildet die Vorlage:
a.
eines korrekt ausgefüllten Garantiescheins (Seriennummern, Modell, Lieferdatum des Produkts, Stempel des
Verkäufers),
b.
des mangelhaften Produkts,
c.
des Kaufscheins.
4.
Die Garantiereparatur wird ausgeführt durch den Service unter der Adresse:
5.
Der Garantieumfang umfasst keine Montage-, Inbetriebnahme- sowie Wartungstätigkeiten, die gemäß der
Bedienungsanleitung dem Benutzer obliegen. Im Umfang der Garantiereparaturen sind auch keine
zyklischen Wartungen und technischen Überprüfungen des Produkts enthalten, besonders Reinigung,
Regelung, Funktionskontrolle, Korrektur von Bedienungsfehlern oder Parameterprogrammierung sowie die
anderen Tätigkeiten, zu deren Ausführung der Benutzer verpflichtet ist.
6.
Aus der Garantie werden die von den Betriebsbedingungen unabhängigen Zufallsbeschädigungen (z.B.
Diebstähle, Unfälle, Brände, Überschwemmungen) sowie mechanische Beschädigungen ausgeschlossen,
die in Folge einer falschen Nutzung entstanden sind.
7.
Bei der Lieferung des Produkts zum Services, und besonders durch dessen Übergabe durch Vermittlung von
Dritten, ist der Käufer verpflichtet, dem Produkt eine sichere Schutzverpackung zu gewährleisten. Alle
Beschädigungen oder Zerstörungen, die aus falscher Verpackung des Produkts resultieren, belasten nur und
ausschließlich den Käufer. Dem Produkt soll der Käufer die genaue Beschreibung des beanstandeten Mangels
beilegen. Der Beanstandende soll zwecks Korrespondenz seine Personaldaten angeben: Vor- und Nachname,
Adresse, Telefonnummer (Rechtsgrundlage: Art. 23 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes vom 29. August 1997 über
den Schutz von personenbezogenen Daten, Gesetzblatt 2002, Nr. 101, Pos. 926).
BEDIENUNGSANLEITUNG
V.1.0.R16
TERMA Sp. z o.o.
Czaple 100, 80-298 Gdańsk
58 694 06 04, serwis-medyczne@termagroup.pl
7

Werbung

loading

Verwandte Produkte für TERMA V.1.0.R16