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Haftungsfrage; Anforderungen An Rufanlagen; Montagehöhen (Auszug Aus Din Vde 0834) - Honeywell Ackermann Clino System 99plus Planung Und Projektierung

Patienten-rufsysteme
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Inhaltsverzeichnis

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1.5

Haftungsfrage

Der Auftraggeber (Betreiber der Rufanlage) kann lt. BGH-Urteil vom 06.06.1991 darauf vertrauen, dass die
von ihm beauftragte Leistung, bzw. das erworbene Produkt, den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Beweislast bei Schadensfällen, die bei der Errichtung und / oder dem Betrieb der Rufanlage innerhalb
der ersten sechs Monate entstehen, liegen beim Auftragnehmer (Errichter der Rufanlage).
Die genannten Normen (Kap. 2.2), in denen die Sicherheit sowie der Schutz von Gesundheit und Leben
vorausschauend geregelt wird, sind als verbindliche und allgemein anerkannte Regeln der Technik zu
verstehen und müssen zwingend berücksichtigt werden. Diese Regeln werden zur Grundlage bei der
Klärung von Schadensfällen und zu Beurteilung der Schuldfrage herangezogen. Ein großzügiges Auslegen
oder bewusstes Abweichen führt zur Umkehr der Beweislast im Schadensfall. Die Folgen sind straf- und
zivilrechtliche Konsequenzen.
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Anforderungen an Rufanlagen

Anforderungen, die an eine Rufanlage gestellt werden, sind abhängig von der Einrichtung, der verwendeten
Komponenten und den gewünschten Funktionen. Die Mindestanforderungen bilden die nachfolgend
genannten Normen und Richtlinien sowie die allgemein anerkannten Regeln zum Stand der Technik.
2.1
Montagehöhen (Auszug aus DIN VDE 0834)
Die Geräte der Rufanlage müssen in folgender Höhe über dem Fußboden angebracht werden:
Geräte zum Bedienen (mit oder ohne Anzeigelampen)
0,7 m bis 1,5 m (wie z. B. Ruf- oder Abstelltaster)
Bei Ruftastern mit Zugschnur in Nasszellen die besonderen Anforderungen des „barrierefreien Wohnens"
berücksichtigen. Zugschnüre müssen hier z. B. auch von auf dem Boden liegenden Personen erreicht
werden können.
Geräte zum Bedienen mit Textanzeigen
1,5 m bis 1,8 m (wie z. B. Terminals mit Display)
Die Montageorte so wählen, dass sie keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Geräte in Installationseinheiten
1,6 m bis 1,8 m (wie z. B. Medizinische Versorgungseinheiten)
Signalleuchten und Großtextanzeigen
1,5 m bis 2,2 m
Steuereinheiten, Energieversorgungsgeräte
Zentrale Steuergeräte, Energieversorgungsgeräte und sonstige Teile ohne Bedien- oder Signalfunktion
dürfen nur in trockenen Räumen (max. Luftfeuchtigkeit 75 % bei ca. 18 °C) montiert werden, jedoch nicht
in Patientenzimmern. Sie müssen jederzeit gut zugänglich sein (Revisionsgang mit mindestens 60 cm
Breite). Die Wärmeabfuhr darf nicht behindert werden. Beim Einbau in Schaltschränke o.ä. muss
gegebenenfalls durch Zwangslüftung die Verlustwärme abgeführt werden.
Die DIN 18024-2 „Barrierefreies Bauen" schreibt darüber hinaus vor, Bedienelemente für Rollstuhlfahrer in
einer Höhe von 0,85 m zu montieren.
In WC und Nasszellen die besonderen Bestimmungen der DIN VDE 0100 beachten. In diesen Räumen
dürfen nur die hierfür geeigneten Geräte eingebaut werden. Die herstellereigenen Hinweise beachten, die
die Geräte für den Einbau in WC- und Nasszellenbereiche besonders kennzeichnen.
Ruftaster mit Zugschnur o.ä. in Duschzellen müssen mindestens 20 cm über der höchsten möglichen
Position des Brausekopfes angebracht werden und die Zugschnur sollte nicht weiter als 20 cm von der
Oberkante des Fußbodens entfernt sein, damit auf dem Boden liegende Personen die Zugschnur erreichen
können.
Das Rufkompaktset ist standardmäßig für den Einsatz in trockenen Innenräumen vorgesehen. Bei
Verwendung der IPx4-Dichteinsätze (Art.-Nr. 88160A) kann der Einsatzbereich für die entsprechenden
Komponenten auf Feuchträume erweitert werden.
Die Geräte sind nicht für explosionsgefährdete Montageorte geeignet.
FB 89470A1 / 07.12
Planung und Projektierung Clino System 99plus
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