BAL_PROTECT_EXV_25_DE_1V0_REC_125-020401854
VORSICHT
Gefahr von Funktionsstörungen, Sachschaden oder Verletzungsgefahr bei
Benutzung von unbefugten Personen!
• Wenn unbefugte Personen die Anlage benutzen, besteht Gefahr von Funkti-
onsstörungen, Sachschaden oder Verletzung von Personen.
Kinder unter 8 Jahren dürfen die Anlage nur unter Beaufsichtigung benutzen.
Kinder dürfen nicht mit oder an der Anlage spielen oder sie reinigen und pfle-
gen.
Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fä-
higkeiten sowie Personen mit mangelndem Wissen oder Erfahrung dürfen die
Anlage nur unter Beaufsichtigung benutzen oder müssen Anweisungen dafür
erhalten und diese verstanden haben.
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
• Bei Berührung mit spannungsführenden Teilen besteht unmittelbare Lebens-
gefahr durch Stromschlag. Beschädigung oder Entfernen der Isolation oder
einzelner Bauteile kann lebensgefährlich sein.
Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Be-
triebsmittel den spannungsfreien Zustand herstellen und für die Dauer der
Arbeiten sicherstellen.
Feuchtigkeit von spannungsführenden Teilen fernhalten. Diese kann zum
Kurzschluss führen.
Niemals Sicherungen überbrücken oder außer Betrieb setzen.
Die Stromzufuhr erst nach Abschluss aller Arbeiten herstellen.
Arbeiten an der elektrischen Anlage nur von qualifiziertem Personal durch-
führen lassen.
GEFAHR
Lebensgefahr durch nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen der
Brandschutzanlage!
• Wenn Sicherheitseinrichtungen der Brandschutzanlage nicht einwandfrei
funktionieren besteht Gefahr von schweren bis tödlichen Verletzungen.
Die Brandschutzanlage über Nacht nie vom Stromnetz trennen.
Sicherheitseinrichtungen nicht demontieren, ausser Betrieb setzen oder ma-
nipulieren.
Sicherheitshinweise auf der Anlage nicht entfernen.
Brandschutztüren nie blockieren, offenhalten oder anderweitig das Schlies-
sen verhindern.
Kontrolle, Service und Wartung der Brandschutzanlage nach örtlich gelten-
den Vorschriften oder nach Wartungsvertrag durchführen lassen.
Die Brandschutzanlage nach dem Stand der Technik prüfen und warten las-
sen.
Sicherheit
7/ 25
1