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Gesetz & Verhalten Im Verkehr; Benimmregeln; Zur Eigenen Sicherheit - Urbane Heroes Most Wanted Bedienungsanleitung

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E) Gesetz & Verhalten im Verkehr
Was ist erlaubt? Worauf muss ich achten?
Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen, gegen für Radfahrer erlaubte Einbahnen, in
Begegnungszonen, auf Bus/Taxi-Spuren*, in Parks* und auf Waldwegen* (*...sofern
dies für Radfahrer erlaubt). Auch erlaubt ist der Transport mit U-Bahnen (zu gewissen
Zeiten), das Befördern von Kindern in einem Kindersitz, das Fahren zu zweit (mit
Kindersitz zu dritt), das Ziehen von einem Radanhänger (z.B. für Kinder). Kinder dürfen
ab 12 Jahren mit einem E-Bike-Scooter fahren (mit Fahrradausweis ab 10 Jahren).
Parken darf man auf Gehwegen ab 2,5m Breite (mit einigen Ausnahmen).
Bei allen blauen, RUNDEN Radweg-Verkehrszeichen gilt eine Benützungspflicht, bei
den RECHTECKIGEN kann man wählen, ob man nicht doch lieber auf der Straße fährt.
Ein paar Besonderheiten haben die Verkehrsregeln in Österreich für Fahrradfahrer
parat, die man auch als erfahrener Autofahrer wahrscheinlich nicht mehr so gut intus
hat. Abgesehen davon gibt es ein paar neue Regeln. All dies kurz und bündig
zusammengefasst findet man z.B. in der Fahrrad-Fibel der Mobilitätsagentur Wien.

Benimmregeln

Beim Fahrradfahren ist nicht jede Situation eindeutig geregelt so wie z.B. beim
Autofahren. Demgemäß appellieren wir an Rücksicht, an den gesunden Hausverstand
sowie an Nachsicht. Sowohl auf Radfahrwegen als auch in Begegnungszonen aber
auch gegen Einbahnen stößt man mit einem E-Bike-Scooter immer wieder auf
Unverständnis, was jedoch einzig auf das Unwissen der Anderen zurückzuführen ist.
Um diese Situationen zu deeskalieren, empfehlen wir eher „uns zu entschuldigen", z.B.
via „es tut mir leid (dass Sie nicht wissen dass das erlaubt ist)", oder man erklärt einfach
kurz die technischen Spezifikationen (600W, 25km/h; sofern dafür Zeit ist), die im §1
Abs. 2a Kraftfahrgesetz (KFG) 1967 definiert sind. Auch die Beauskunftung, dass diese
Art der Mobilität NEU sei, hilft in vielen Situationen. Auf die Schnelle hilft es, einfach
nur „Fahrrad" oder „E-Bike" und „neu" zu rufen und dabei zu nicken.

Zur eigenen Sicherheit

Zwar gibt es keine Helmpflicht, dennoch empfehlen wir die Verwendung eines
Fahrrad-, Ski- oder Motorrad-Helmes. Auch wenn das Gesetz die jährliche
Überprüfung nicht verlangt, so empfehlen wir dennoch eine regelmäßige Inspektion
des E-Bike-Scooters, vorzugsweise bei einem unserer Servicepartner.
Hinweis
Wenn man seinen E-Bike-Scooter schiebt (und zwar bis 6 km/h auch elektrisch
unterstützt = Mode 1 beim 3-Speed-Schalter), so zählt man als Fußgänger.
Dies
eröffnet speziell bei diversen Übergängen (Straße – Gehweg / Fußgängerübergang und
umgekehrt) zwar eine Unzahl von weiteren, teilweise auch legalen Möglichkeiten im
Straßenverkehr, dennoch sei hierbei bitte äußerste Vorsicht geboten.
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