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in den Scooter Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Mobilis
•
nicht genehmigt hat oder der Scooter oder Teile davon in einer von
Mobilis nicht genehmigten Weise verändert worden sind.
die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
•
Scooters entsprechend Bedienungsanleitung bzw. Servicekarte nicht
befolgt worden sind.
die vorgeschriebene Inspektionen nicht erfolgten.
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5. Mobilis leistet keinen Ersatz
bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß von Batterien, Glühlam-
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pen, Glas, Sicherungen, Bremsbelägen, Reifen und Luftschläuchen.
bei Schäden, die durch äußere Einwirkungen wie Steinschlag, Streu-
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salz, Industrieabgase entstanden sind.
bei Schäden, die durch unsachgemäße Pflege oder ungeeignete Pfle-
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gemittel verursacht wurden.
für Kosten aus Wartungs-, Oberprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
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für Kosten mittelbarer und unmittelbarer Schäden, wie Nutzungsausfall,
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Verdienstausfall, Bergungs-, Reise- und Übernachtungskosten.
6. Wandlung und Minderung Ersatzlieferung
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Käufer im Rahmen der ge-
setzlichen Ansprüche berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufvertrages
oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn bei maßgeblichen
Fehlem deren Nachbesserung wiederholt erfolglos geblieben sind. Ein
Anspruch auf Ersatzlieferung durch die Mobilis GmbH besteht nicht.
7. Eigentumswechsel
Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gewährleistungs-
verpflichtungen nicht berührt.
8. Geltungsbereich
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten innerhalb der Bun-
desrepublik Deutschland.