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Gewährleistung
1. Umfang der Gewährleistung
Mobilis leistet Gewähr für eine, dem jeweiligen Stand der Technik des
Scooters entsprechenden, Fehlerfreiheit während der Dauer von 24 Mona-
ten ab Datum der Auslieferung von Mobilis.
Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tage der Obergabe des Scooters
an den Erstkäufer.
2. Inhalt der Gewährleistung
Mobilis erfüllt den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl, entspre-
chend den technischen Erfordernissen durch Instandsetzung des Scooters
oder Ersatz der fehlerhaften Teile. Von den Teilen werden diejenigen er-
setzt, die den Fehler aufweisen und die durch diesen Fehler beschädigten
Teile. Ausgewechselte Teile werden Eigentum von Mobilis und sind auf
Anforderung zuzusenden. Gewährleistungsansprüche können nur dann
geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung des Gewährleistungsan-
spruches durch Einsenden der Karte "Gewährleistungsanmeldung" bei
Mobilis vorliegt.
3. Gewährleistung auf ausgewechselte Teile
Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird die unter Ziffer 1
genannte Gewährleistungsfrist weder erneuert noch verlängert.
4. Gewährleistungsausschluss
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit der aufgetre-
tene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
der Fehler nicht unverzüglich vom Kunden nach dessen Feststellung
bei einem von Mobilis autorisierten Händler entweder schriftlich ange-
zeigt worden ist, oder der Kunde ihn nicht von dem Händler hat auf-
nehmen lassen und diesem nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nach-
besserung gegeben worden ist.
der Scooter oder Teile davon unsachgemäß behandelt oder überbean-
sprucht worden sind.
der Scooter in einem nicht von Mobilis autorisierten Betrieb instandge-
setzt, gewartet oder gepflegt worden ist.
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Diese Anleitung auch für:

M53

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