Besondere Voraussetzungen für die Anwendung der Abmantelungsgeräte
PG3E und PG3EC nach DGUV Information 203-031 (vormals BGI 862)
Sollen im Rahmen von Arbeitsverfahren die Abmantelungs-
geräte PG3E und PG3EC zum Abmanteln von Kunststoff -
kabeln mit PVC, PE oder VPE – Außenmantel und PVC-
oder PE-Aderisolation mit Querschnitten ab 4x25
eingesetzt werden, so sind die Arbeitsverfahren und die in
der DGUV Information 203-031 (vormals BGI 862) be-
schriebenen Randbedingungen zu berücksichtigen sowie
die erforderliche Unterweisung der Benutzer strengstens
zu beachten.
Gemäß DGUV Information 203-031 muss der Benutzer
Elektrofachkraft sein.
Für die Abmantelungsgeräte
PG3E mit Kunststoffgegenlager
und PG3EC
hat die BG Prüf - Zertifizierungsstelle eine Unbedenklich-
keitsbescheinigung nach DGUV Information 203-031
(vormals BGI 862) erteilt.
ACHTUNG
Die bis 10/2001 hergestellten Abmantelungsgeräte PG3E mit
metallischem Gegenlager dürfen nie für Arbeitsverfahren
nach DGUV Information 203-031 eingesetzt werden.
Eine nachträgliche Umrüstung (Austausch des metallischen
Gegenlagers gegen ein Kunststoffgegenlager)
ist möglich.
Es dürfen nur Originalteile (Fabrikat Preising) eingesetzt
werden.
Vorbereitungsmaßnahmen
Vor jedem Gebrauch ist das Abmantelungsgerät in nachstehenden Punkten auf Unversehrtheit
zu prüfen (Sichtprüfung):
Isolation
Klingenschutzvorrichtung
Klingen
Aufreißklauen
2
bis 4x240
Achtung: Bei Schäden an der Isolation Werkzeug nicht verwenden
sondern zur Reparatur geben
Achtung: bei fehlenden oder defekten Klingenschutzvorrichtungen
besteht Verletzungsgefahr, Klingenschutz ersetzen, nur Originalteile
verwenden
Defekte Klingen ersetzen! Nur Originalteile verwenden!
Defekte Klauen ersetzen
2