Maschinenübergabe Güllemixer
Im Sinne der verpflichtenden Maschinenübergabe lt. Produkthaftungsgesetz wurden folgende
Punkte angesprochen:
Maschine gemäß Lieferschein auf
Vollständigkeit geprüft
Inbetriebnahme, Bedienung der Maschine
anhand der Betriebsanleitung mit dem Kunden
durch besprochen und erklärt
Montage sämtlicher Sicherheitseinrichtungen
besprochen bzw. durchgeführt
Gelenkwelle lt. Betriebsanleitung richtig
dimensioniert und abgelängt
Auf richtige Zapfwellendrehzahl hingewiesen
Auf unterschiedliche Rührstrategien
hingewiesen
Für den Nachweis, dass die Maschine und die Betriebsanleitung ordnungsgemäß übergeben
worden sind, ist eine Bestätigung notwendig. Zu diesem Zweck ist das
Dokument A unterschrieben an die Fa. Vakutec einzusenden (per Post, Fax, E-Mail)
Dokument B bleibt beim Fachbetrieb, welcher die Maschine übergibt
Dokument C ist Teil der Betriebsanleitung und bleibt beim Kunden
Kundendaten
Name
Straße
PLZ Ort
Telefon
E-mail
Unterschrift
Auf die Gefahren von zu stark abgewinkelten
Gelenkwellen hingewiesen
Auf die Gefahren von extremen Schub durch
den Mixer hingewiesen
Auf die für Güllebehälter gesetzlich
vorgeschriebenen Unfallverhütungs-
vorschriften hingewiesen
Auf die Gefahren einer explosionsfähigen
Atmosphäre bzw. auf das Ausströmen giftiger
Gase beim Rührvorgang hingewiesen
Auf die Gefährdung durch herumfliegende
Teile beim Rühren in nicht eingetauchtem
Zustand hingewiesen
Hinweis auf unbedingtes Lesen der
Betriebsanleitung gegeben
Maschinendaten
Type
Seriennummer
Baujahr
Datum
Dokument C