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Sicherheitshinweise - kerner X4 Serie Betriebsanleitung

Sternradgrubber
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Sicherheitshinweise

Achtung:
Nach § 31 und § 23 StVZO trägt der Führer und Halter die Verantwortung für den Betrieb
1.
bei Verwendung von angebauten und angehängten Geräten.
Geräte mit einer Transportbreite von mehr als 3,0 m dürfen auf öffentlichen Straßen ohne
2.
Ausnahmegenehmigung nicht transportiert werden, es sei denn, das Gerät wird auf einen
geeigneten Transportanhänger verladen.
Der Anbau von Geräten an das Front- und Heckdreipunktgestänge darf nicht zu einer
3.
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, der zulässigen Achslasten und der
Reifentragfähigkeit des Schleppers führen. Die Vorderachse des Schleppers muss immer mit
mindestens 20 % des Leergewichts des Schleppers belastet sein. Der Führer des Schleppers
ist dafür verantwortlich, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Vorderkante eines Frontanbaugerätes darf nicht mehr als 3,5 m von der Lenkradmitte
4.
des Schleppers entfernt sein. Wird dieses Maß überschritten, so sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich, die eine sichere Transportfahrt auf öffentlichen Straßen
gewährleisten, z.B. eine Begleitperson als Einweiser.
Angehängte landwirtschaftliche Arbeitsgeräte, deren Achslast über 3 t beträgt, benötigen
5.
eine Druckluftbremsanlage, wenn für die Fahrt öffentliche Straßen benutzt werden.
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur für den vorgesehenen landwirtschaftlichen Einsatz
6.
verwendet werden.
Jeder darüberhinausgehende Gebrauch gilt nicht als bestimmungsgemäß. Für hieraus
7.
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der
Benutzer.
Betriebsanleitung Sternradgrubber X4
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Diese Anleitung auch für:

X4 460X4 520

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