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Einleitung
1.1
Definition
Mechanikdokumentation
Pick & Place HP0070T
Das Pick & Place ist ein Handlinggerät mit direktmotorgetriebenen Achsen.
Im nachfolgenden Text dieser Betriebsanleitung wird das Pick & Place als Maschine
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist eine unvollständige Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG,
Artikel 1g und 2g.
Die Maschine ist dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige
Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden.
Die Nutzung darf nur im Rahmen der in den Auftragskenndaten definierten Grenzen
erfolgen.
Die Inbetriebnahme ist so lange untersagt, bis von dem Produkt, in welches die
Maschine eingebaut wurde, die Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG und aller wei-
terer zur Anwendung kommenden Richtlinien festgestellt und bestätigt wurde.
Für eine bestimmungsgemäße Verwendung sind auch die Beachtung der mitgelieferten
Begleitunterlagen und die Einhaltung der Instandhaltungsvorschriften erforderlich.
1.3
Bestimmungswidriger Gebrauch
Jeder über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehender Einsatz der
Maschine gilt als Missbrauch und ist unzulässig.
Die Maschine darf nicht über ihre Belastungsgrenzen hinaus beansprucht werden.
Die Maschine ist nicht geeignet für die Verwendung
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1.4
Gesetze / EG-Richtlinien / Normen
Die Maschine wurde unter Einhaltung der
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konstruiert und gebaut und entspricht in ihrer Ausführung dem Stand der Technik.
Original Montage- und Betriebsanleitung Pick & Place HP0070T R09-2012
in nasser oder feuchter Umgebung jeder Art (Wasser, Öle, Säuren, Dämpfe usw.).
in einer Umgebung mit Gasen oder Strahlungen.
in explosionsfähiger Atmosphäre.
in Umgebungen, die Schleifstäube enthalten.
geltenden Gesetze
der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
der Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie)
der Richtlinie 2004/108/EG (EMV-Richtlinie)
und nach den von uns benannten harmonisierten Normen
Einleitung
1.1 Definition
bezeichnet.
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