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Gefahren Für Mensch Und Umwelt; Schutzmaßnahmen Und Verhaltungsregeln; Unterweisungspflicht - CMA GH 18 D Betriebsanleitung

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3.2) Gefahren für Mensch und Umwelt
• Einzuggefahr durch rotierende Spindel und rotierende Werkzeuge
• Augenverletzungen durch Späneflug und ggf. Kühlmittel
• Fußverletzungen durch herabfallende Werkstücke
• Schnittverletzungen durch Späne und scharfkantige Werkstücke
• Gefährdung der Haut durch Öle, Fette und kühlmittelbenetzte Werkstücke
3.3) Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Persönliche Schutzausrüstungen
Verhaltensregeln

3.4) Unterweisungspflicht

Der Betreiber muss seine Mitarbeiter vor der Erstinbetriebnahme über die beim Benutzen dieser
Maschine möglichen Gefahren, Restrisiken und über die Maßnahmen zu deren Abwendung
unterweisen. Diese Unterweisung muss jedem Mitarbeiter zukommen, der die Anlage betreibt bzw.
sich im unmittelbaren Gefahrenbereich dieser befindet.
Voraussetzung zur einwandfreien Maschinenbedienung sind Kenntnisse über die
Bedienungsweise und die Wartung, Instandhaltungs- und Reinigungsbestimmungen der
Maschine. Eine für derartige Aufgabe entsprechende Qualifikation (um die entsprechenden
Arbeiten gem. Stand der Technik durchführen zu können) der Maschinenbediener muss
vorhanden sein. Dies schließt die Fähigkeit zur Beurteilung von Restrisiken mit ein.
Der Betreiber der Maschine ist dafür verantwortlich, dass diese Betriebsanleitung durch
betriebsinterne Anweisungen bezüglich Arbeitsanweisungen, Aufsichts- und Meldepflicht,
Arbeitsorganisation, Personalqualifikation etc. ergänzt und eingehalten wird. Die einzelnen
Kompetenzen bezüglich der verschiedenen Aufgaben an und mit der Maschine und im näheren Umfeld
der Maschine müssen durch den Betreiber eindeutig festgelegt, gekennzeichnet und eingehalten
werden. Dabei sind Gefährdungspotentiale und Risiken zu berücksichtigen.
Eng anliegende Arbeitskleidung mit Klettverschluss (Ärmel- und Beinansatz)
Schutzhandschuhverbot bei laufender Maschine
Schutzhandschuhe tragen während Werkzeugwechsel
Schutzhandschuhe tragen während Werkstückwechsel
Schutzhandschuhe tragen während Späne entfernen
Schutzkappe bei langen Haaren
Schutzbrille bei laufender Maschine (Sichtgläser aus Polycarbonat)
Hautschutz und –pflege gemäß Hautschutzplan
Werkstück sicher spannen (Verwendung von Spannpratzen!)
Späne je nach Späneanfall von Zeit zu Zeit mit Spänehaken oder Besen
entfernen, um immer einen sicheren Stand am Steuerstand und um die
Maschinen herum zu gewährleisten
Bei Späne- und Kühlmittelwurf zu benachbarten Arbeitsplätzen Späne- und
Spritzschutzwand aufstellen
Keine losen Lappen und Putzwolle im Arbeitsbereich verwenden und ablegen
Keine Stolperstellen, insbesondere keine zwischen Steuerstand und
Zeichnungsablage/Werkbank/Messmittel usw. (z.B. Druckluftschlauch, Kabel)
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