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Vorwort

Diese Betriebsanleitung enthält alle Informationen nach
§ 3 Gerätesicherheitsgesetz "Voraussetzungen für das Inverkehrbringen"
(i. V. m. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der jeweils gültigen Fassung).
Die Betriebsanleitung ist für Personen bestimmt, die an/mit der hier beschriebenen Anlage beschäftigt
werden/sind.
Nur mit Kenntnis dieser Betriebsanleitung können Fehler an der Anlage vermieden und ein
störungsfreier Betrieb gewährleistet werden. Es ist daher notwendig, dass die vorliegende
Betriebsanleitung den zuständigen Personen bekannt ist.
Die Betriebsanleitung ist ein Teil der Benutzerinformation beim Inverkehrbringen der Anlage und ist
so aufzubewahren, dass sie dem Betreiber und Bediener zugänglich ist. Bei Standortwechsel der
Anlage ist die Betriebsanleitung mitzugeben.
In allen Lebensphasen sind die Hinweise in der Betriebsanleitung zu beachten. Lesen Sie dazu die
Betriebsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.
Für Schäden und Betriebsstörungen, die sich aus Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung ergeben,
übernehmen wir keine Haftung.
Es muss innerbetrieblich klar und unmissverständlich festgelegt sein, wer für die Maschine zuständig
ist (Betreiber) und wer an ihr arbeiten darf (Bediener).
Für das Personal, das für Transport, Aufstellung, Rüsten, Einrichten, Bedienung, Pflege,
Wartung und Instandhaltung eingesetzt wird, müssen die entsprechenden Zuständigkeiten klar
festgelegt werden.
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