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Gewährleistung; Sicherheitsdispositiv; Personalqualifikation; Mögliche Notfälle - Venture Industries CMVeco 125 Betriebshandbuch

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1.3
Gewährleistung
Die Mängelhaftung endet zu dem in den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen genannten Termin.
Sie beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen oder Reparatur von defekten Teilen im
Herstellerwerk. Weitergehende Ansprüche oder Ersatz von Verbrauchs- und Verschleissteilen sind
ausgeschlossen.
Wir gewährleisten die Verfügbarkeit von baugleichen Ersatzteilen über einen Zeitraum von 10 Jahren ab
Datum der Lieferung.
COLASIT übernimmt die Gewähr für die Beständigkeit des Werkstoffes nur dann, wenn die technologischen
Daten vor der Herstellung bekannt gegeben wurden.
Eine Änderung der Einsatzbedingungen ist nur nach Zustimmung von COLASIT zulässig oder zieht den
Verlust der Haftung nach sich.
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten während der Verjährungsfrist dürfen nur durch unsere Monteure
oder nach Vorliegen unseres schriftlichen Einverständnisses vorgenommen werden.
Wir verweisen auf die Gewährleistungseinschränkung im Abschnitt „Antrieb" bei Verwendung fremd
montierter Frequenzumformer.
Der Ventilator muss zu den in diesem Betriebshandbuch genannten
Bedingungen eingesetzt und verwendet werden. Nur so ist die Funktion
sichergestellt und bei Betrieb und Reparaturarbeiten eine Gefährdung von
Mensch und Material ausgeschlossen. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung
oder durch unsachgemässes Vorgehen entstehen, lehnen wir jede
Verantwortung und Garantieleistung ab.
1.4

Sicherheitsdispositiv

Nach erfolgter Installation des Ventilators empfehlen wir, die gesamte Betriebssituation durch eine
Risikoanalyse zu überprüfen. Damit besteht die Gewähr, dass weder der Ventilator zu Schaden kommt,
noch dass der Ventilator Schaden verursacht.
1.5

Personalqualifikation

Der Ventilator darf nur von ausgebildetem und dazu berechtigtem (sachkundigem) Personal in Betrieb
gesetzt, bedient, betrieben, gewartet und gereinigt werden.
Das Personal muss über entsprechende Kenntnisse verfügen, den Ventilator zu bedienen und über die
Auswirkungen der durch den Ventilator verursachten Reaktionen vertraut sein.
Das für die Bedienung des Ventilators qualifizierte Personal muss, im Falle einer Störung oder eines
Notfalls, angemessen und richtig reagieren können.
1.6
Mögliche Notfälle
Ein Notfall entsteht beim Bersten oder Schmelzen von Kunststoffbauteilen durch mechanische
Beschädigung oder chemische und thermische Einflüsse. Dabei kann es zu abfliegenden Teilen und
Entstehen von Dämpfen kommen, welche heiss, korrosiv, giftig, irritierend oder feuergefährlich sein können.
(z.B. Salzsäuredämpfe beim Verbrennen von PVC).
Es besteht unter Umständen Feuergefahr.
Für die Wahl der richtigen Löschmittel und die Platzierung der Löscheinrichtung folgen Sie den
Empfehlungen Ihrer feuerpolizeilichen Amtsstelle.
1.7

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe)

Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten oder dessen Stellvertreter ist im Organigramm des Betreibers
definiert. Der Name der Person muss dem Personal bekannt sein, welches für den Ventilator zuständig ist.
Der Betreiber regelt dessen Zuständigkeit und sein Verantwortungsbereich.
Der Sicherheitsbeauftragte gibt den Ventilator zum Betrieb frei.
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TD-000 674-D
Ausgabe 4/2016, Änderungen vorbehalten
Copyright by COLASIT AG Spiez
Telefon +41 (0)33 655 61 61 Fax +41 (0)33 654 81 61
COLASIT AG
Kunststoffbau
CH-3700 Spiez

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