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Auswahl Von Personal, Qualifikation Und Grundpflichten; Sicherheitsbestimmungen Für Bestimmte Betriebszustände; Normalbetrieb - Welger RV 641 Betriebsanleitung

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2.5. Auswahl von Personal, Qualifikation und Grundpflichten

• Achten Sie darauf, dass jede an der Maschine durchzuführende Arbeit nur durch zuverlässiges Personal
ausgeführt wird. Beachten Sie das gesetzliche Mindestalter!
• Beschäftigen Sie nur ausgebildetes und hinreichend unterwiesenes Personal. Legen Sie persönliche
Verantwortlichkeiten hinsichtlich des Betriebes, Montage, Wartung und Reparatur fest.
• Es ist sicherzustellen, dass nur solches Personal an der Maschine arbeitet, das auch dafür autorisiert ist!
• Legen Sie die Verantwortlichkeiten des Maschinenführers fest und autorisieren Sie ihn, Anweisungen von
Dritten, die nicht im Einklang mit den Sicherheitsbestimmungen stehen, zurückzuweisen.
• Auszubildendes oder zu unterweisendes Personal darf ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer
erfahrenen Person an der Maschine/Anlage arbeiten!
• Jede Arbeit an der elektrischen Einrichtung der Maschine/Anlage darf nur von einem Elektrotechniker
oder entsprechend unterwiesenen Personen ausgeführt werden. Alle derartigen Arbeiten müssen unter
der Aufsicht einer elektrotechnischen Fachkraft entsprechend den betreffenden elektrotechnischen
Bestimmungen ausgeführt werden.
2.6. Sicherheitsbestimmungen für bestimmte Betriebszustände

2.6.1. Normalbetrieb

• Unterlassen Sie alle Arbeitsweisen, die unter Sicherheitsgesichtspunkten zweifelhaft sind!
• Treffen Sie alle Vorkehrungen derart, dass die Maschine/Anlage nur unter zuverlässigen und sicheren
Bedingungen arbeitet! Beachten Sie, dass die Maschine nur betrieben werden darf, wenn alle
Sicherheitseinrichtungen und Schutzschalter vorhanden und in ordnungsgemäßem Zustand sind, z. B.
Auslöse-Sicherung, Not-Aus-Schalter, Sicherheitsschalter, Geräuschschutzeinrichtung, Absaugung usw.!
• Überprüfen Sie die Maschine/Anlage auf äußerlich sichtbare Schäden und Unzulänglichkeiten einmal in
jeder Schicht! Jede Veränderung (einschließlich Änderungen der Arbeitsleistung) muss unverzüglich der
verantwortlichen Abteilung/Person gemeldet werden! Falls notwendig, ist die Maschine sofort
abzuschalten und zu verschließen!
• Im Falle von Fehlfunktionen muss die Maschine/Anlage ohne Zeitverzug abgeschaltet und verschlossen
werden! Sorgen Sie für das unverzügliche Abstellen der Fehlfunktionen!
• Überwachen
Sie
Betriebsanleitung sowie die an der Maschine/Anlage angebrachten Warnzeichen!
• Bevor Sie die Maschine/Anlage in Betrieb nehmen, vergewissern Sie sich, dass keine Personen durch
das Anfahren der Maschine/Anlage gefährdet sind!
• Absaugvorrichtungen und Belüftungseinrichtungen, die mit der Maschine laufen, dürfen nicht
ausgeschaltet oder entfernt werden!
6
die
Ein-
und
Aus-Schaltverfahren,
die
Kontrollanzeigen
WELGER RV 641 • RV 642
entsprechend
der

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