CheckMate 3
Der Messen-Bildschirm
Produkt: 47
Fleisch
400 gr.
Messmodus: Stichprobe manuell
Produkt
2,49
%
O
2
72,4
Bal
Zum messen
Oberer Abschnitt
Gelbe Leiste
Messen-Abschnitt
Unterer Abschnitt
Wenn der Messen-Bildschirm angezeigt wird, kann der Kontrast mit den
werden.
Dansensor A/S
08/17/06 13:46
1
2
Menü
25,1
%
CO
2
3
4
drücken
Der obere Abschnitt des Messen-Bildschirms zeigt das aktuelle Datum und
die Uhrzeit, die aktuelle gewählte Produktnummer, den Produktnamen und
den Produkt-Messmodus.
Nach jedem Messen, entweder als Stichprobe manuell oder Stichprobe
automatisch, wird der Text Drücken Sie hier, um Mark Messung als
ungültig auf orangem Hintergrund angezeigt.
Durch Drücken einer beliebigen Stelle auf dem Bildschirm wird der neueste
Messwert als ungültig im Datenlog abgespeichert.
Die Funktion kann deaktiviert werden - Einzelheiten siehe "Konfiguration
Datenerfassung" auf Seite 39.
Zeigt die Funktionen, auf die vom Messen-Bildschirm aus zugegriffen
werden kann:
Mit der
Taste werden die Zuletzt benutzte Produkte angezeigt
(Einzelheiten siehe "Ein zu messendes Produkt wählen" auf Seite 23).
Mit der
Taste wird das Hauptmenü angezeigt (Einzelheiten siehe
"Hauptmenü" auf Seite 31).
In diesem Abschnitt wird das Ergebnis der letzten Messung angezeigt.
Angezeigt werden nur Produkte, die in der Produkteinstellungen dafür
gewählt wurden - Einzelheiten siehe "Produkt einstellen" auf Seite 33.
Textfarben zeigen an, ob ein Wert eine Alarmgrenze überschritten hat oder
nicht:
Schwarz
zeigt an, dass das Ergebnis innerhalb der Grenzen liegt oder
dass für dieses Gas keine Grenzwerte festgelegt sind.
Rot
zeigt an, dass die Gaskonzentration einen Alarmwert
überschritten hat. Das Pfeilsymbol vor dem Wert zeigt an, ob
eine Alarmgrenze über- oder unterschritten wurde.
Während des Vorheizens wird die verbleibende Vorheizzeit ebenfalls in
diesem Bereich angezeigt.
Zeigt, was der Benutzer tun muss, oder den Messstatus, z.B. "Daten
erforderlich.
drücken" oder "Messen".
COPYRIGHT ©
DE
Bedienungsanleitung
und
Tasten justiert
P/N 300043-F 03/2016
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