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InMotion L6 Bedienungsanleitung Seite 28

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in Ausnahmefällen erlaubt. Die Benutzung von Schutzstreifen ("Zebrastreifen") und Gehsteigen ist genauso verboten wie die Benutzung
von Autobahnen und Schnellstraßen. Ohne Motorunterstützung dürfen Sie Gehsteige verwenden.
Ausstattung/Zulassung: Ein E-Scooter ist weder versicherungs- noch zulassungspflichtig. Wie ein Fahrrad fällt ein E-Sooter dieser
Bauart sofern er privat genutzt wird normalerweise in die Privathaftpflichtversicherung, die in den meisten Fällen mit der
Haushaltsversicherung verbunden ist. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, mit dem Haushaltsversicherer bzw. Privathaftpflichtversicherer
Rücksprache zu halten und gegebenenfalls eine eigene Haftpflichtversicherung für den E-Scooter abzuschließen. Für die Nutzung auf
öffentlichen Straßen ist zusätzliche Ausstattung (Reflektoren vorne, hinten und seitlich, Fahrradklingel und sofern das Fahrzeug bei Nacht
oder bei schlechten Sichtverhältnissen benutzt wird auch Front- und Rücklicht) notwendig.
Helmpflicht: Es besteht keine Helmpflicht, im Sinne der eigenen Sicherheit sollte jedoch immer ein geeigneter Schutzhelm
getragen werden.
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