II. Abwicklung von Serviceleistungen
1.
Sollten Sie Fragen, Anliegen oder Beschwerden bezüglich des E-Scooters haben kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter
der Telefonnummer 01/6163412 oder treten Sie direkt mit Ihrem INMOTION-Händler in Kontakt. Für genauere Informationen
über Serviceleistungen sowie deren Abwicklung besuchen Sie bitte unsere Website, www.urban-drive.at.
2.
Innerhalb von sechs Tagen nach Eintreffen eines eingeschickten Gerätes in unserer Servicestelle erhalten Sie von uns einen
Analysebericht, der über Problemursachen, etwaige Servicekosten sowie erwartete Servicedauer informiert.
3.
Sollten Sie keine Beanstandungen bezüglich des Analyseberichts äußern, behalten wir uns vor die beschriebenen
Serviceleistungen ohne weitere Zustimmung Ihrerseits durchzuführen.
Benützung Österreich Stand Nov. 2015:
Führerschein/Mindestalter: In Österreich wird ein E-Scooter dieser Bauart rechtlich wie ein Fahrrad behandelt und darf somit von
allen Personen ab 12 Jahren bzw. mit "Fahrradführerschein" ab 10 Jahren gefahren werden. Dennoch empfehlen wir, nur Personen ab 15
Jahren und mit einem Mindestgewicht von 45 kg, die die Kenntnisse der Verkehrsregeln (z.B. durch einen Führerschein) dokumentieren
können, mit einem Scooter zu fahren.
Straßenbenutzung: E-Scooter dürfen auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Mit dem Modell L6 müssen sofern vorhanden
Radwege benutzt werden, sonst die Fahrbahn. Das Modell L6 ist immer auf der Fahrbahn zu bewegen. Fahren in Fußgängerzonen ist nur
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