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NavGear StreetMate GT-43T-3D Bedienungsanleitung Seite 102

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7. eNDbeNuTzer-LIzeNzverTrAG
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
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Erfüllungsgehilfen des Herstellers beruhen, sowie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung seitens des Herstellers oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Herstellers beruhen, jedoch
für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Eine darüber hinausgehende
Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung auf
Schadenersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus
Produkthaftungsgesetz.
4. Die Haftung für Schäden, welche nicht in der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muß. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn der Hersteller eine
vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
5. Es obliegt dem Anwender, den Bestimmungsort zum Einsatz der
Software und die Auswahl der geeigneten Hardware/Rechnertypen
zu bestimmen. Hierfür leistet der Hersteller keine Gewähr.
§ 4 Dauer des Vertrages
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Das Recht des Anwenders, die Software zu nutzen, erlischt, sofern
der Anwender die in diesem Vertrag festgelegten
Nutzungsbedingungen verletzt. In diesem Fall ist der Anwender
verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Datenträger einschließlich
Begleitmaterial zurückzugeben, sowie die Software und alle mit
seiner Hilfe erstellte Dateien auf der Rechnereinheit so vollständig zu
entfernen, daß diese nicht mehr zurückgewonnen werden können
und auf Verlangen die Vernichtung durch eine eidesstattliche
Erklärung zu versichern.
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3. Die ordnungsgemäße Nutzung der Software und des
Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesem Vertrag
eingeräumten Nutzungsrechte. Verstößt der Anwender hiergegen,
endet seine Nutzungsbefugnis, ohne daß es einer Kündigung des
Vertrages bedarf.
§ 5 Weitere Vereinbarungen
1. Soweit der Anwender nicht Verbraucher ist, bedürfen Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform.
2. Das deutsche Recht findet Anwendung.
3. Bei Verträgen mit Kaufleuten, Handelsgesellschaften, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen und im Fall, daß der Kunde, der nicht Verbraucher
ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat, wird der
Gerichtsstand Freiburg vereinbart.
4. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder künftige in ihn
aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam, und anstelle
der unwirksamen Regelungen treten dann zu vereinbarende, dem
wirtschaftlichen Interesse der Parteien entsprechende Regelungen.
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