Nach der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikgeräte und ihre
Implementierung in die nationale Gesetzgebung, müssen alle Elektrogeräte separat gesammelt und
umweltfreundlich entsorgt werden. Alternative Entsorgung: Falls der Besitzer des elektrischen
Werkzeugs das Werkzeug nicht dem Hersteller zurückgibt, haftet der Besitzer für die Aushändigung
des Werkzeugs an der zuständigen Sammelstelle, wo das Gerät zur Wiederverwendung im Einklang
mit den nationalen Gesetzen und den Wiederverwendungsvorschriften vorbereitet wird.
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