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Makita DWD181 Handbuch Seite 7

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• Änderungen oder Modifikationen, die nicht ausdrücklich von der für
die Konformität zuständigen Instanz genehmigt wurden, könnten das
Erlöschen der Betriebsberechtigung für diese Ausrüstung bewirken.
HINWEIS
• Diese Ausrüstung wurde geprüft und als konform mit den Grenzwerten
für ein digitales Gerät der Klasse A entsprechend Teil 15 der FCC-
Vorschriften befunden. Diese Grenzwerte dienen dem angemessenen
Schutz gegen schädliche Störungen bei dem Betrieb der Ausrüstung in
einer kommerziellen Umgebung. Diese Ausrüstung erzeugt und verwendet
Funkfrequenzenergie und kann diese abstrahlen. Ihre nicht diesen
Anleitungen entsprechende Installation und Verwendung kann Störungen
des Funkverkehrs verursachen. Das Betreiben dieser Ausrüstung in einer
Wohngegend kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Störungen führen, in
welchem Fall der Nutzer die Störungen auf eigene Kosten zu beheben hat.
• Dieses Gerät ist konform mit Teil 15 der FCC-Vorschriften. Der Betrieb
unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine Störungen verursachen und
(2) dieses Gerät muss alle empfangenen Störungen hinnehmen, einschließlich
Störungen, die eine unerwünschte Funktionsweise verursachen können.
Abschnitt 15.525 Abstimmungsanforderungen.
(a) UWB-Abbildungssysteme erfordern eine Abstimmung durch FCC, bevor
die Ausrüstung verwendet werden kann. Der Bediener muss alle daraus
entstehenden Beschränkungen zur Verwendung der Ausrüstung einhalten.
(b) Die Nutzer von UWB-Abbildungsgeräten liefern Einsatzgebiete an das
FCC Office of Engineering and Technology, das diese Informationen über
die nationale Telekommunikations- und Informationsverwaltung mit der
US-Bundesregierung koordiniert. Die vom UWB-Betreiber bereitgestellten
Informationen müssen den Namen, die Adresse und weitere relevante
Kontaktinformationen des Nutzers, des/r gewünschten geographischen
Betriebsbereichs/e sowie die FCC-ID-Nummer und andere Nomenklaturen
des UWB-Geräts beinhalten. Wenn das Abbildungsgerät für mobile
Anwendungen bestimmt ist, kann das geografische Einsatzgebiet (die
geografischen Einsatzgebiete) der Staat (die Staaten) oder der Bezirk (die
Bezirke) sein, in dem/denen das Gerät betrieben werden soll. Der Betreiber
eines Abbildungssystems, das für den stationären Betrieb verwendet wird,
muss einen bestimmten geografischen Standort oder die Adresse angeben,
an dem/der das Gerät betrieben wird. Die Unterlagen müssen an folgende
Adresse eingereicht werden:
VORSICHT
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