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Ausführung Der Montage; Montagehinweise Und Sicherheitsbestimmungen - Schulte 13038-H Montageanleitung

Getränkekistenregal/weinregal

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Getränkekistenregal / Weinregal
Sicherheit & Bedienung
Inhaltsverzeichnis
Sicherheit & Bedienung ....................................................... 3
Montage Getränkekistenregal .......................................... 4-5
Montage Weinregal ........................................................... 6-7

Ausführung der MontAge

Die Montage ist durch qualifiziertes Personal (idealerweise mindestens 2 Personen)
mit entsprechendem Werkzeug auszuführen. Beim Zusammenfügen der Bauteile darf
keine rohe Gewalt angewendet werden. Es ist gemäß der folgenden Anleitung zu
montieren. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn im Einzelfall unsere Begleitpapiere
eine abweichende Montage fordern. Unstimmigkeiten sind mit unserem Fachperso-
nal abzustimmen. Bei verzinktem Material empfehlen wir, bei der Montage mit
Handschuhen zu arbeiten.
Die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind zu beachten. Siehe Punkte 1
- 14.
Alle Regale mit herausziehbaren Elementen (wie z. B. Schubladen, Hängeregisteraus-
zügen) oder Regale mit Leiteranlagen, müssen gegen Kippen gesichert werden.
Ebenfalls zu sichern sind Regale deren Höhen-Tiefenverhältnis größer als 5:1 ist.
Regale mit Flügeltüren müssen gesichert werden, wenn deren Höhen-Tiefenverhält-
nis größer als 4:1 ist.
Die zulässigen Belastungen der Regale dürfen nicht überschritten werden. Die Belas-
tung können Sie an der Bodenprägung erkennen bzw. den Begleitpapieren entneh-
men. Die Angaben gelten bei gleichmäßig verteilter statischer Last. Feldlast siehe
Tabellen.
sicherheitsbestiMMungen
Die folgenden Sicherheitsbestimmungen sind teilweise Auszüge aus den BG-Regeln
für Lagereinrichtungen und -geräte der BGR 234 (bisherige ZH 1/428) der Berufsge-
nossenschaft.
1.
Verkehrswege für Fußgänger in Regalanlagen, die nur von Hand bedient wer-
den, müssen eine Mindestbreite von 1.250 mm, Nebengänge eine Mindestbrei-
te von 750 mm besitzen.
2.
Durchgänge in Regalanlagen müssen eine lichte Höhe von mindestens 2.000
mm haben.
3.
Die Regale sind ausschließlich für das Be- und Entladen von Hand bestimmt. Die
nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten müssen gegen Herabfal-
len von Ladeeinheiten gesichert sein.
4.
Regale müssen lotrecht aufgestellt werden. Die Abweichung der Regale von
der Lotrechten in Längs- und Tiefenrichtung darf nicht mehr als 1/200 der
Regalhöhe betragen. Die Abweichung der Waagerechten darf nicht mehr als
1/200 der Feldweite betragen. Abweichungen sind durch Unterlegplatten zu
korrigieren.
5.
Regale müssen in bestimmten Fällen ausreichend gegen Kippen gesichert wer-
den.
5.1. Gesichert werden müssen Regale, deren Höhen-Tiefenverhältnis größer als 5:1
ist.
5.2. Ebenfalls gesichert werden müssen Regale mit Flügeltüren, deren Höhen-Tie-
fenverhältnis größer als 4:1 ist. Geeignete Maßnahmen zur Kippsicherung (S.
5-6) sind: Bodenverdübelung, Wandbefestigung oder die Sicherung durch
Querverbände. Im Fall einer Bodenverdübelung ist der Klemmfuß (mit Lasche)
vor dem Dübeln mit dem T-Profil zu verschrauben.
5.3. Weiterhin sind zu sichern: Regale mit herausziehbaren Elementen und Regale
mit Leiteranlagen. Geeignete Maßnahmen zur Kippsicherung (S. 6) sind: Wand-
befestigung oder die Sicherung durch Querverbände.
6.
Die Fachböden sind in gleichmäßigen Abständen auf die Regalhöhe verteilt
einzubauen.
Der
maximale
Wird auf den Einbau des untersten Fachbodens verzichtet, muss die zulässige
Feldlast um den Anteil dieses Fachbodens herabgesetzt werden. Die Feldlast ist
2
Seite
Abstand
beträgt
600
mm.
Lieber Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für ein Produkt von SCHULTE
Lagertechnik entschieden haben.
Bitte lesen Sie vor dem Aufbau der Regale diese Montage-
und Bedienungsanleitung. Sie enthält wichtige Informatio-
nen. Bitte beachten Sie die Sicherheits- und Bedienungshin-
weise.
Garantieleistungen gewähren wir nur bei fachgerechter
Montage gemäß Montageanleitung, sowie sachgerechtem
Einsatz der Regale.
gleichmäßig auf die Regalhöhe zu verteilen.
7.
Lieferbar sind Fachebenen mit einer maximalen Fachlast von 330 kg. Die Regale
müssen mit Typenschildern ausgestattet sein. Dieses muss folgende Angaben
enthalten: Hersteller, Typ, Baujahr oder Kommissioniernummer, zulässige Las-
ten.
8.
Die maximal zulässigen Bodenunebenheiten richten sich nach der DIN 18202,
Tabelle 3, Zeile 3. Der Fußboden muss mindestens eine Flächenpressung von 50
kg/qcm aufnehmen.
DIN 18202, Teil 5, Zeile 3:
bis
1 m Abstand:
4 mm
über
1 - 4 m Abstand: 10 mm
über
4 - 15 m Abstand: 12 mm
9.
Handelt es sich um einen korrosionsaktiven Boden (z. B. Magnesitboden), sind
die Fußplatten durch das Unterlegen von Kunststoffplatten zu schützen.
10.
Der Auf- oder Umbau der Regale darf nur im unbeladenen Zustand erfolgen.
11.
Die Regale sind nicht zur Aufnahme dynamischer Lasten geeignet (keine Schie-
be- oder Stoß lasten).
12.
Die Regale dürfen nicht von Personen betreten werden.
13.
Beschädigte Regalteile sind sofort auszutauschen.
14.
Die Lagerung von Lebensmittel direkt auf verzinktem Material ist nicht zuläs-
sig.
15.
Unsere Qualitätsstandards gelten nur bei Aufbau in trockenen, gut belüfteten
Räumen. Die Luftfeuchtigkeit darf nicht mehr als 60 Prozent betragen. Zum
Aufbau im Temperaturbereich von -20 Grad Celsius bis + 50 Grad Celsius.
16.
Alle Belastungsangaben gelten für den Aufbau in nicht Erdbeben gefährde-
ten Gebieten. Für Erdbeben gefährdete Zonen gelten Abminderungsfaktoren.
17.
Allgemein gültige Rechte, Normen und Vorschriften müssen eingehalten wer-
den.
regAlinspektionen
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen / Regale als Arbeitsmittel
an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kont-
rolliert werden. Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen
und dokumentiert werden. Grundlage der Kontrollen ist die neue europäische Norm
DIN EN 15635 („Leitlinien zum sicheren Arbeiten"). Sie legt den Ablauf der Kontrol-
len von Lagereinrichtungen / Regalen fest.
sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in regelmäßigen
Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen
Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht
ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.
experteninspektionen
„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkun-
digen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftrag-
ten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu
richten."
(Auszug DIN EN 15635)
experteninspektion durch fachkundige person von schulte lagertechnik
Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z. B. ausgebildeter Regal-
prüfer von SCHULTE Lagertechnik) durchzuführen, die entsprechende Gesetze und
Verordnungen, berufgenossenschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen
und Normenentwürfe kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagerein-
richtungen und Regale vorausgesetzt.

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