Sicherheit
2.11
Regelmäßige Prüfungen
Nach den Unfallverhütungsvorschriften müssen orts-
veränderliche Betriebsmittel vor der ersten Inbetrieb-
nahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Fachkraft
oder durch eine unterwiesene Person auf ihren ord-
nungsgemäßen Zustand geprüft werden. Der ord-
nungsgemäße Zustand sollte mindestens alle 12 Mo-
nate erneut überprüft werden.
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