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Verantwortung Des Betreibers; Vorsorgemaßnahmen - Taktomat TMF Serie Originalbetriebsanleitung

Trommelkurvenrundtisch
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
2.7

Verantwortung des Betreibers

Die unvollständige Maschine wird im gewerblichen Bereich gemäß seiner bestimmungsgemäßen Verwendung
eingesetzt. Der Betreiber der unvollständigen Maschine unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur
Arbeitssicherheit.
Neben den allgemeinen Sicherheitshinweisen in diesem Dokument müssen die für den speziellen Einsatzbereich der
unvollständigen Maschine gültigen zusätzlichen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften
ergänzend eingehalten werden.
Der Betreiber muss insbesondere:
• sich laufend über die aktuell geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich gefährdete Stellen und Orte ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen
(Arbeitsanweisungen, Durchführungsbeschreibungen, o.ä.) für den Betrieb umsetzen.
• während der gesamten Einsatzzeit der unvollständigen Maschine prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls erforderlich, anpassen.
• die Zuständigkeiten und Durchführung von Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und
festlegen.
• dafür Sorge tragen, dass das eingesetzte Personal für die angewiesene Arbeit die notwendige Qualifikation
besitzt.
• dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die an der unvollständige Maschine beschäftigt sind, alle für den Betrieb
relevanten Dokumente (Betriebsanleitung, Wartungsvorschriften, Sicherheitsrichtlinie) gelesen und verstanden
haben.
• das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die möglichen Gefahren informieren.
• die Verantwortung für Sach- und Personenschäden tragen, die durch Manipulation an der unvollständigen
Maschine hervorgerufen werden. Deshalb muss die Funktion der unvollständigen Maschine und deren
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft und in geeigneter Weise
dokumentiert werden.
• Dafür Sorge tragen, dass sich die unvollständige Maschine stets in technisch einwandfreiem Zustand befindet.
2.7.1 Vorsorgemaßnahmen
Dem Betreiber wird empfohlen, folgende Maßnahmen vorsorglich zu treffen:
• Nur qualifiziertes, geschultes und eingewiesenes Personal an der unvollständigen Maschine arbeiten lassen.
• Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Bedien- und Service-Personal eindeutig festlegen.
• Die vorliegende Betriebsanleitung ergänzen mit
Vorschriften aus nationalen und regionalen Arbeits- und Umweltschutzvorschriften
o
Betrieblichen Besonderheiten (Arbeitsabläufe, Aufsichts-, Meldepflichten, Brandmeldeeinrichtungen, etc.)
o
anpassen
• Gelegentlich den Einsatz und die korrekte Anwendung der Betriebsanleitung kontrollieren und bei Bedarf erneut
anweisen.
• Die gesamte Dokumentation ständig in lesbarem Zustand und griffbereit am Einsatzort halten.
• (gesetzlich) vorgeschriebene oder in dieser Dokumentation angegebene Fristen für wiederkehrende Prüfungen
und Inspektionen einhalten.
• In diesen Dokumentationen aufgeführte sicherheitskritische Bauteile bei Bedarf fristgerecht austauschen.
• Die unvollständige Maschine regelmäßig auf einwandfreie und korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen
überprüfen.
• Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der unvollständigen Maschine im Arbeitsbereich in lesbarem Zustand
halten.
• Veranlassen, dass die unvollständige Maschine regelmäßig auf erkennbare Schäden oder Mängel überprüft wird.
Version 2.1.1
Betriebsanleitung
Trommelkurvenrundtisch TMF
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