2.3 Verhalten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen mit dem Gerüst
2.4 Mitgeltende Sicherheitshinweise
Das Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten spannungsführenden Anlagen
darf unter Verwendung des Gerüstes nicht durchgeführt werden, wenn nicht
• der Anlagenteil freigeschaltet ist,
• der Anlagenteil gegen Wiedereinschalten gesichert ist,
• Spannungsfreiheit im Anlagenteil festgestellt ist,
• der Anlagenteil mittels Erdungsschiene kurzgeschlossen ist und
• der Anlagenteil gegen benachbarte spannungsführende Teile abgeschrankt ist.
Für die Prüfung, den Aufbau und die Nutzung des Gerüstes gelten die Bestimmun-
gen der DGUV Informationen 201-011 „Handlungsanleitung für den Umgang mit
Arbeits- und Schutzgerüsten".
Für die Verwendung von elektrischen Geräten auf dem Gerüst gelten die Bestim-
mungen der BGV C22 und der DGUV Information 203-044 „Einsatz von elektrischen
Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung".
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