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Allgemeines; Einleitung; Bauartenzulassung; Gewährleistung - ZARGES PaxTower S-PLUS 1T Montage- Und Verwendungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines

1.1 Einleitung

1.2 Bauartenzulassung

1.3 Gewährleistung
Die vorliegende Aufbau- und Verwendungsanleitung ist nur für die in dieser Anlei-
tung beschriebenen Gerüste gültig.
Die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung angegebenen Hinweise für die
Sicherheit sowie die Regeln und Verordnungen im Umgang mit Gerüsten liegen im
Geltungsbereich der in vorliegender Dokumentation erwähnten Gerüste.
Betreiber übernehmen Verantwortung für die folgenden Punkte:
• Einhaltung der örtlichen, regionalen und nationalen Vorschriften
• Beachtung der in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung aufgeführten
Regelwerke (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien usw.) für eine sichere Hand-
habung
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Aufbau- und Verwendungsanleitung dem
Betreiberpersonal zur Verfügung steht und die Angaben wie Hinweise, Warnungen
sowie die Sicherheitsbestimmungen in allen Einzelheiten befolgt werden.
Für Informationen oder Probleme, die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung
nicht ausführlich genug behandelt werden, wenden Sie sich an den Hersteller (sie-
he Abschnitt „Bauartenzulassung").
Die nachfolgend angesprochenen Gerüste wurden vom TÜV Süd geprüft.
Umfang und Zeitraum der Form der Gewährleistung sind in den Verkaufs- und Lie-
ferbedingungen des Herstellers fixiert. Für Gewährleistungsansprüche, die sich aus
einer mangelhaften Dokumentation ergeben, ist stets die zum Zeitpunkt der Liefe-
rung gültige Aufbau- und Verwendungsanleitung maßgebend. Über die Verkaufs-
und Lieferbedingungen hinaus gilt, dass keine Gewähr übernommen wird für Schä-
den an den gelieferten Gerüsten, die aus einem oder mehreren der nachfolgenden
Gründe entstanden sind:
• Unkenntnis oder Nichtbeachtung dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung
• Nicht ausreichend qualifiziertes oder unzureichend unterrichtetes Betreiber-
personal
• Verwendung von anderen als Originalersatzteilen.
Der Betreiber hat in eigener Verantwortung dafür zu sorgen,
• dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden,
• dass eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung (siehe Abschnitt „Bestim-
mungswidrige Verwendung") sowie fehlerhaftes Aufstellen und ein unzulässi-
ges Betreiben ausgeschlossen sind und
• dass darüber hinaus eine bestimmungsgemäße Verwendung (siehe Abschnitt
„Bestimmungsgemäße Verwendung" gewährleistet ist und
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