Einsatzgebiete
Mechanischer Teil (Durchflussmesser ohne Grenzwertkontakte und elektrisches Zubehör) > Allgemeine Sicherheitshinweise für den mechanischen
Teil des Gerätes
3.1.3 Allgemeine Sicher-
heitshinweise für
den mechanischen
Teil des Gerätes
n
Staubablagerungen innerhalb oder
außerhalb des Durchflussmes-
sers / Strömungswächters sind
nicht erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen werden.
Bei der Reinigung dürfen keine
trockenen Tücher verwendet
werden!
n
Bei Gefährdungen durch statische
Elektrizität müssen folgende
Anforderungen erfüllt werden:
–
Alle leitfähigen Teile, die sich
gefährlich aufladen können,
müssen verbunden und
geerdet werden.
–
Gefährliche Aufladungen von
nichtleitfähigen Teilen und
Stoffen, einschließlich von
Feststoffen, Flüssigkeiten und
Stäuben, müssen vermieden
werden.
–
Zündfähige Entladungen
müssen ausgeschlossen
werden.
n
Reibung, die örtliche Erhitzung
und Funkenbildung verursachen
kann, ist nicht erlaubt und muss
vom Betreiber ausgeschlossen
werden.
n
Schlagvorgänge, bei denen Mate-
rialien wie Rost und Leichtmetalle
(z.B. Aluminium oder Magnesium)
beteiligt sind, sind nicht erlaubt
und müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
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n
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n
n
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RVM/U-2 Modul ATEX Strömungswächter
Hohe Spannungen und Ströme,
die Funken hervorrufen können,
sind nicht erlaubt und müssen
vom Betreiber ausgeschlossen
werden.
Elektromagnetische Wellen im
Bereich der Frequenzen von 10
12
bis 3×10
Hz, wie sie im Umkreis
von Funksendestellen oder Hoch-
frequenzgeneratoren auftreten
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
Elektromagnetische Wellen im
Bereich der Frequenzen von
11
15
3×10
bis 3×10
Hz, wie sie als
Strahlung von Schutzsystemen
oder Komponenten (Lampen,
Lichtbögen, Laser) auftreten
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
Vorrichtungen, die Strahlung
fokussieren und Partikel oder
Oberflächen zur Zündquelle
werden lassen, sind nicht erlaubt
und müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
Ionisierende Strahlung, die die
Mindestzündtemperatur der
umgebenden explosionsfähigen
Atmosphäre überschreitet, ist nicht
erlaubt und muss vom Betreiber
ausgeschlossen werden.
Ultraschallquellen, die den
beschallten Stoff entzünden
können, sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber ausge-
schlossen werden.
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04.05.2020