–
Ultraschallquellen, die den
beschallten Stoff ent-
zünden können, sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Adiabatische Kompression
und Stoßwellen sind nicht
erlaubt und müssen vom
Betreiber ausgeschlossen
werden.
–
Exotherme Reaktionen,
einschließlich der Selbst-
entzündung von Stäuben
sind nicht erlaubt und
müssen vom Betreiber aus-
geschlossen werden.
04.05.2020
2.4 Personalanforde-
Es gelten die in Abschnitt 2.4 der
Betriebsanleitung "RVM/U-2 Modul
BASICS" formulierten Personalanfor-
derungen. Für den Einsatz in explosi-
onsgefährdeten Bereichen darf nur
entsprechend qualifiziertes und unter-
wiesenes Personal eingesetzt werden.
Die Verantwortung für die Personal-
auswahl und dessen Qualifikation
obliegt dem Betreiber. Dabei sind die
Anforderungen der Normen DIN EN
60079-14 und DIN EN 60079-17 zu
berücksichtigen.
Siehe auch Betriebsanleitung
"RVM/U-2 Modul BASICS", Abschnitt
2.9 "Verantwortung des Betreibers"
RVM/U-2 Modul ATEX Strömungswächter
rungen
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzu-
reichender Qualifikation des
Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal
Arbeiten an dem Gerät vorn-
immt oder sich im Gefahrenbe-
reich des Gerätes aufhält, ent-
stehen Gefahren, die schwere
Verletzungen und erhebliche
Sachschäden verursachen
können.
–
Alle Tätigkeiten nur durch
dafür qualifiziertes Per-
sonal durchführen lassen
–
Unqualifiziertes Personal
von den Gefahrenberei-
chen fernhalten
Sicherheit
Personalanforderungen
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