Gesetzeshinweise
Hinweis gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Geben Sie unbrauchbare HörSysteme unbedingt
an Ihren Hörgeräteakustiker oder eine andere
autorisierte Entsorgungsstelle für Elektroaltgeräte
zurück. HörSysteme enthalten elektronische Bau-
teile und dürfen aus diesem Grund niemals mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
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