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SaMASZ PT3-190 Betriebsanleitung Seite 8

1,90m; 2,50m
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Transport
Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen gilt es die StVO einzuhalten.
Zum Transport des Auslegearm mit Kreissägen sollte die Zapfwelle von Seiten des Schleppers
abgenommen werden.
Vor dem Transport die Sägeblätter mit einem zusätzlichen Schutzblech sichern.
Für die Zeit des Transports sollte eine tragbare Straßenbeleuchtung, ein Warndreieck und
Abblendtafeln angebracht werden.
Für Transportzwecke gilt es die Maschine immer in die Transportstellung zu stellen.
Siehe Abb. 6.
Alle Positionswechsel dürfen durchgeführt werden, sobald sichergestellt wurde, dass sich keine
andere Fahrzeuge oder umstehende Personen in der Nähe befinden.
Die Arbeitsgeschwindigkeit sollte immer an die Straßenbedingungen angepasst werden.
Die zulässige Fahrgeschwindigkeit von 25km/h darf nicht überschritten werden.
Arbeit
Umstehende Personen und Tiere sollten sich in einem Mindestabstand von 50m zu der
Maschine aufhalten. Größte Vorsicht sollte bei Arbeiten auf Straßen und Gehwegen
eingehalten werden, auf denen das Risiko vom Auftreten von Menschen besteht.
Der Schlepper an dem der Auslegearm mit der Kreissäge angekoppelt ist, sollte mit einer
Fahrerkabine ausgestattet sein.
Vor dem Beginn der Arbeit sollte die Maschine und vor allem die Verbindung von
Auslegearm und Kreissäge und die Ankopplung an den Schlepper überprüft werden.
Vor Arbeitsbeginn, unbedingt den Zustand der Sägeblätter überprüfen und falls nötig diese zur
Wiederaufbereitung abgeben oder gegen neue austauschen.
Bevor der Schlepper gestartet wird, sollte sichergestellt werden, dass alle Antriebssysteme
ausgeschaltet sind und der Hebel zur Hydrauliksteuerung sich in Neutrallage befindet.
Vor dem Losfahren sollte sichergestellt werden, dass sich in der umgehenden Nähe keine
Personen befinden. Beim Losfahren die Signalhupe betätigen.
Es ist verboten den laufenden Schlepper ohne Aufsicht zurückzulassen. Vor dem verlassen
stellen Sie den Schlepper und Antrieb ab, stellen Sie die Maschine in Ruheposition und ziehen
Sie die Feststellbremse.
Während jeder Pause sollte der Antrieb der Maschine abgestellt werden.
Die Arbeit mit der Kreissäge sollte erst beim Erreichen der Zapfwellendrehzahl von 540 oder
1000 U/min begonnen werden (in Abhängigkeit vom Auslegearm)
Das Bedienen der Maschine gilt es von der Fahrerkabine aus auszuführen. Das Bedienen der
Maschine außerhalb der Maschine ist verboten.
Während der Arbeit gilt es die Kreissäge so einzustellen, dass die Schnittfläche immer parallel
zur Fahrtrichtung des Schleppers und wenn möglich senkrecht zur Fahrbahn des Schleppers
ist.
Die Arbeitsgeschwindigkeit sollte immer an die Straßenbedingungen angepasst werden:
Größe und Anzahl der zu schneidenden Äste, Größe der Unebenheiten.
Es wird eine geringe Arbeitsgeschwindigkeit empfohlen – auf niedrigen Gängen. Das Fahren
und Arbeiten auf höheren Gängen kann zu Beschädigungen an der Kreissäge sowie am
Auslegearm führen.
Nach dem Sonnenuntergang ist die Arbeit mit der Maschine verboten.
Das Abstellen von Schlepper mit Auslegearm und Kreissäge ist auf Abhängen und Neigungen
ohne weitere Sicherungen verboten.
Das Verlassen des Schleppers während der Fahrt ist verboten.
Während jeder Arbeitspause gilt es den Antrieb abzuschalten.
Es gilt zu beachten, dass während der Arbeit und des Transports der Maschine in Gebieten mit
auftretenden Hochspannungsleitungen, äußerste Vorsicht eingehalten werden muss, da eine
Kontaktgefahr mit den Leitungen besteht.
Betriebsanleitung
- 8 -
KREISSÄGE - PT

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Diese Anleitung auch für:

Pt4-250Pt3 – 190Pt3 – 190 fPt4 – 250 f

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