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Garantiebedingungen; Garantieabwicklung - SaMASZ PT3-190 Betriebsanleitung

1,90m; 2,50m
Inhaltsverzeichnis

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12. GARANTIEBEDINGUNGEN

12.1.

Garantieabwicklung

1. Der Hersteller gewährleistet gute Qualität und bewährter Betrieb der Maschine, auf das sich
dieser Garantieschein bezieht.
2. Die Garantiefrist beläuft sich auf 24 Monate ab Einkaufsdatum. In diesem Zeitraum
auftretende Mängel werden vor Ort durch SaMASZ oder Kundendienst des Händlers
beseitigt.
3. Pannen sollten persönlich, per Post oder telefonisch angemeldet werden. Reparatur erfolgt
innerhalb 14 Tage. Mängel werden vor Ort durch SaMASZ oder Servicekräfte der Händler
beseitigen.
4. Garantieansprüche auf Austausch der Ware durch eine mangelfreie oder Geldzurückzahlung
werden durch den Hersteller innerhalb von 14 Tagen bearbeitet und abgewickelt.
5. Zu den Garantieleistungen gehören nicht die Mängel verursacht durch:
a) Zufallsereignisse und andere durch Hersteller unverschuldete Vorfälle,
b) a) nicht bestimmungsgemäße Verwendung, und Nichteinhaltung dieser
Betriebsanleitung,
c) normaler Verschleiß einiger Teile,
d) hohe Fahrgeschwindigkeiten mit angebauter und in Arbeitsposition gestellter
Kreissäge, was zu starkem Schlägen durch angetroffene Äste führen kann,
e) starke Belastungen der Kreissäge in Form von vielen Ästen oder Böschen in
überdurchschnittlichen Größen,
f) Schneiden von Ästen mit einem größeren Durchmesser als Ø190 mm (Ø19 cm),
g) Schneiden von langen Ästen am Ansatz, was zu Verklemmungen der Sägeblätter
führen kann,
h) Blockierung der Sägeblätter durch Ansammlung von Verschmutzungen an der
Nabe,
i) unebene Flächen die zu schlagartigen Bewegungen des Auslegers und somit zu
Biegungen und Verklemmungen der Kreissäge führen können,
j) jegliche mechanische Beschädigungen,
k) jegliche Beschädigungen die als Ursache vom Schneiden von nicht hölzernen
Stoffen,
a) das Fehlen von Schmiermittel an den entsprechenden Schmierstellen.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Beurteilung, wenn der Hersteller feststellt, dass
das reklamierte Produkt fehlerfrei ist und die Expertise das bestätig.
7. Elemente der Kreissäge die Aufgrund ihres natürlichen Verschleiß keiner Garantie
unterliegen:
a) Sägeblätter,
b) Lagerungen.
8. Der Garant hat das Recht, die Garantie auf das Produkt für ungültig erklären, wenn:
a) Konstruktionsänderungen durchgeführt wurden oder die Maschine absichtlich
beschädigt wurde,
b) umfangreiche Schäden infolge eines schicksalhaften oder eines anderen Ereignisses
entstanden, für das der Garant keine Verantwortung trägt,
c) fehlende Unterlagen und Stempel die erforderlich sind oder Änderungen am
Garantieschein, die festgestellt wurden,
d) die Maschine nicht bestimmungs- und anleitungsgemäß gebraucht wurde.
Betriebsanleitung
- 20 -
KREISSÄGE - PT

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Diese Anleitung auch für:

Pt4-250Pt3 – 190Pt3 – 190 fPt4 – 250 f

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