Gewährleistung
Der Händler, bei dem Sie das Gerät erworben wurde, leistet für Material
und Herstellung des DA1280 eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der
Übergabe. Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst das Recht auf
Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die
Nachbesserung
oder
die
Lieferung
eines
Ersatzprodukts.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers
über. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder
Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel vom Händler zu verantworten ist,
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch
eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen fallen nicht unter die Gewährleistung.
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