61072 – DMK 9000
1.4 Überprüfung auf Vorhandensein von Kühlmittel
Der Bereich ist vor und während der Arbeit mit einem geeigneten Kältemitteldetektor
zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Techniker sich der potenziell brennbaren
Atmosphäre bewusst ist. Stellen Sie sicher, dass die verwendete
Dichtheitsprüfvorrichtung für den Einsatz mit brennbaren Kältemitteln geeignet ist,
d.h. nicht funkenbildend, ausreichend abgedichtet oder eigensicher.
1.5 Überprüfung auf Vorhandensein von Feuerlöschern
Wenn an der Kühlanlage oder den zugehörigen Teilen Heißarbeiten durchgeführt
werden sollen, müssen geeignete Feuerlöschgeräte zur Verfügung stehen. Lassen Sie
einen Trockenpulver- oder CO²-Feuerlöscher in der Nähe des Ladebereichs stehen.
1.6 Keine Zündquellen
Keine Person, die Arbeiten in Bezug auf eine Kälteanlage ausführt, bei denen
Rohrleitungen, die brennbares Kältemittel enthalten oder enthalten haben, freigelegt
werden, darf Zündquellen so verwenden, dass sie zu Brand- oder Explosionsgefahr
führen können. Alle möglichen Zündquellen, einschließlich des Zigarettenrauchens,
sollten ausreichend weit von der Montage-, Reparatur-, Demontage- und
Entsorgungsstelle entfernt sein, wobei brennbares Kältemittel möglicherweise in den
umliegenden Raum abgegeben werden kann. Vor Beginn der Arbeiten ist der Bereich
um das Gerät herum zu untersuchen, um sicherzustellen, dass keine brennbaren
Gefahren oder Zündgefahren bestehen. "Rauchen verboten" Zeichen sollen angezeigt
sein.
1.7 Belüfteter Bereich
Stellen Sie sicher, dass sich der Bereich im Freien befindet oder ausreichend belüftet
ist, bevor Sie in das System eindringen oder heiße Arbeiten durchführen. Während
der Zeit, in der die Arbeiten durchgeführt werden, muss ein gewisses Maß an
Belüftung gewährleistet sein. Die Lüftung sollte das freigesetzte Kältemittel sicher
verteilen und vorzugsweise nach außen in die Atmosphäre abgeben.
1.8 Kontrollen an der Kühlanlage
Werden elektrische Komponenten geändert, so müssen sie für den Zweck und die
korrekte Spezifikation geeignet sein. Zu jeder Zeit sind die Wartungs- und
Instandhaltungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Bei Anlagen, in denen
brennbare Kältemittel verwendet werden, sind im Zweifelsfall die folgenden
Kontrollen durchzuführen: Die Füllungsgröße richtet sich nach der Raumgröße, in der
das teilhalogenierte Kältemittel installiert ist; die Lüftungsmaschinen und Auslässe
arbeiten einwandfrei und werden nicht behindert; bei Verwendung eines indirekten
Kältekreises ist der Sekundärkreislauf auf das Vorhandensein von Kältemittel zu
überprüfen; die Kennzeichnung der Anlage ist weiterhin sichtbar und lesbar.
Markierungen und Zeichen, die unleserlich sind, sind zu korrigieren; die
Kältemittelleitung oder -komponenten sind so zu verlegen, dass es unwahrscheinlich
ist, dass sie einem Stoff ausgesetzt sind, der kältemittelhaltige Komponenten
angreifen könnte, es sei denn, die Komponenten sind aus Materialien hergestellt, die
von Natur aus korrosionsbeständig sind oder einen angemessenen Schutz gegen
solche Korrosion aufweisen.
1.9 Überprüfungen an elektrischen Geräten
Die Reparatur und Wartung von elektrischen Komponenten muss erste
Sicherheitsüberprüfungen und Komponenteninspektionsverfahren beinhalten. Liegt
ein Fehler vor, der die Sicherheit beeinträchtigen könnte, darf keine elektrische
Versorgung an den Stromkreis angeschlossen werden, bis dieser zufriedenstellend
behoben ist. Kann der Fehler nicht sofort behoben werden, aber es ist notwendig,
den Betrieb fortzusetzen, ist eine geeignete Übergangslösung zu verwenden. Dies ist
dem Eigentümer der Anlage zu melden, damit alle Parteien informiert werden. Erste
Sicherheitsüberprüfungen müssen Folgendes umfassen: dass Kondensatoren
entladen werden: Dies muss auf sichere Weise erfolgen, um die Möglichkeit einer
Funkenbildung zu vermeiden; dass beim Laden, Wiederherstellen oder Spülen des
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